Chronik/Niederösterreich

Prozess: Mann erblindete nach Giftanschlag

Der Prozess der am Dienstag im Landesgericht in Korneuburg startet, bietet Stoff für eine Verfilmung – wobei das Drehbuch möglicherweise als „zu absurd“ abgelehnt werden könnte. Im Mittelpunkt des fünf Tage dauernden Verfahrens steht eine 32-jährige Frau, die laut Anklage ihren damaligen Partner zweimal ermorden wollte – unter anderem mit einem giftigen Trank aus Magic Mushrooms. Für die Staatsanwaltschaft liegt das Motiv auf der Hand: Es soll sich um reine Habgier gehandelt haben.

Mann erblindet

Das Opfer ist der 42-jährige Bauer Andreas F. aus Glinzendorf, Bezirk Gänserndorf. Auch er wird bei dem Prozess aussagen. Er wird in Begleitung erscheinen. Allein wäre es für den Mann nicht möglich, die Reise zum Gericht anzutreten – er ist fast vollständig erblindet.

Im September 2021 wurden der wohlhabende Andreas F. und Bernadette H. (vertreten von Rechtsanwalt Sascha Flatz) ein Paar. Immer wieder soll ihn die Frau, eine gelernte Zuckerbäckerin, dazu gedrängt haben, zu heiraten und ein Testament zu ihren Gunsten aufzusetzen. Als die Frau angab, ein Kind zu erwarten, kam der Mann der Bitte der Lebensgefährtin nach. Er setzte sie als Alleinerbin ein. „Er war sehr verliebt, seiner Lebensgefährtin regelrecht hörig. Er wollte ihr alles recht machen“, beschreiben Freunde.

Bei einer Feier im Juli 2022 soll die Frau ihrem Lebensgefährten ein besonderes Getränk gereicht haben. Andreas F. trank das Glas in einem Zug aus, doch am nächsten Tag ging es ihm schlecht. Erst klagte er über einen leichten Kater, der aber immer schlimmer wurde. Er erbrach mehrmals. Am Folgetag drängte er seine Lebensgefährtin dazu, den Notarzt zu rufen. Vier Tage lang verbrachte Andreas F. daraufhin im Tiefschlaf. Er hatte eine Vergiftung erlitten.

Blutwäsche rettete ihm das Leben

Wie ein Sachverständiger später feststellte, dürfte der Mann neben Methanol auch Magic Mushrooms zu sich genommen haben. Als Folge verlor er seine Sehkraft. Nur eine Blutwäsche verhinderte seinen Tod.

Dass er vergiftet worden war, ahnte da noch niemand. Der fast blinde Mann kehrte nach Hause zurück, Bernadette H. kümmerte sich um ihn. Im November 2022 reichte die Frau ihrem Lebensgefährten selbst gebackene Muffins und einige Tabletten, angeblich Nahrungsergänzungsmittel. Der Mann wurde daraufhin bewusstlos.

Im Laufe der Nacht, so die Anklage, soll ihm die Frau mit einem Stanleymesser den linken Unterarm im Bereich der Pulsader aufgeschnitten haben. Mehrere Stunden, so die Staatsanwaltschaft, soll es gedauert haben, ehe die Frau die Rettung verständigte. Andreas F. wurde in künstlichen Tiefschlaf versetzt und überlebte.

„Beweise“ platziert

Dann soll die Angeklagte eine Messerattacke erfunden und Andreas F. beschuldigt haben. Allerdings dürfte sich die Frau selbst mehrere Messerstiche zugefügt haben. Die Polizei fand tatsächlich passende Spuren bei Andreas F.. Ein Teil des (abgebrochenen) Tatmessers fand sich in der Hose des Mannes, Blutspuren der Frau waren auf seiner Kleidung und in seinem Haus. Der Ex, so gab das angebliche Opfer an, sei nämlich gar nicht erblindet. Er sei mit dem Rad zu ihr gefahren und hätte sie aus Eifersucht attackiert. Die Polizei schenkte den Angaben der Frau Glauben, der Mann wanderte für mehrere Monate in U-Haft. Doch schließlich klickten für die Frau die Handschellen.

Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Mann unmöglich selbstständig mit dem Rad fahren kann. Zudem tauchten Ungereimtheiten auf. Und schließlich gestanden auch Zeugen, falsche Aussagen getätigt zu haben – auf Drängen der Zuckerbäckerin. Sie dürfte nachts in das Haus des Mannes eingedrungen sein und die Spuren gelegt haben. Zudem soll sie das Handy des Mannes in der Nacht an sich genommen und sich selbst damit angerufen haben, um den Verdacht auf ihn zu lenken. Zudem fand sich bei ihr ein Kassenbeleg für das Keramikmesser, mit dem sie verletzt worden war.

Aus der Haft soll sie noch Nachrichten und Anweisungen weitergegeben haben. „Es darf nie wer herausfinden, das (sic!) alles erfunden ist.“

Laut psychiatrischem Gutachten leidet die Frau an einer schwerwiegenden psychischen Störung. Die Staatsanwaltschaft hat eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

Das Urteil soll am 13. November fallen.