Chronik/Niederösterreich

Protest: Beamte wollen keine Sündenböcke sein

Vielen Wachebeamten in der Justizanstalt Krems/Stein reicht es: Am Montag haben sie in einer Dienststellenversammlung ihrem Unmut darüber Luft gemacht, dass man sie zu Sündenböcken macht, wenn im System Probleme auftreten. Zuletzt waren nach dem Fall eines vernachlässigten Angehaltenen im Haus vier Beamte suspendiert worden.

"Unsere Kollegen melden regelmäßig Probleme mit der Hygiene von Gefangenen. Aber sie bekommen keine brauchbaren Anweisungen, wie sie damit umgehen sollen, wenn gesetzliche Vorgaben einander widersprechen", sagt Personalvertreter Günther Schönanger von der FPÖ-nahen Liste "AUF". Er spielt damit auf den Vernachlässigungsfall an, in dem ein geistig abnormer Rechtsbrecher seine bereits eitrigen Beine hinter einer Bandage vor den Beamten verheimlichte. Der Mann hatte auch Aufforderungen, zum Arzt zu gehen, ignoriert.

Christian Timm, stellvertretender Leiter der Vollzugsdirektion hatte das Dilemma der Justiz erklärt: Man dürfe die Gefangenen nicht bei der Körperpflege beobachten, weil das der Menschenwürde widerspricht. Gleichzeitig dürfe man einen Gefangenen nur medizinisch zwangsbehandeln, wenn eine lebensgefährliche Situation drohe.

Unmut

Der Leiter der Justizanstalt Stein, Bruno Sladek, weist Vorwürfe zurück. "Ich verstehe den Unmut der Beamten. Es stimmt, dass mehrere Hygieneprobleme gemeldet wurden. Aber die werden besprochen, man bemüht sich um Lösungen. Die können bis zum Anfordern zusätzlicher Beamter gehen."

Dass Beamte mit ihren Anfragen beim Kommando ohne brauchbare Antwort bleiben, will Sladek ausschließen: "Bisher hat es immer irgendeine Lösung gegeben," betont er.

Die Bediensteten sehen das anders. Sie haben einen Katalog mit Fragen an das Anstaltskommando beschlossen, der demnächst vorgelegt wird.

Vier in Zusammenhang mit der Verwahrlosung eines Häftlings vorläufig suspendierte Beamte der Justizanstalt Krems-Stein sind zurück im Dienst. Eine entsprechende Meldung der Wochenzeitung Falter hat der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion, Christian Timm, am Freitag bestätigt.

Nach Bekanntwerden des von der Wochenzeitung im Mai aufgedeckten Falls des 74 Jahre alten Häftlings waren drei Justizwachbeamte und die Leiterin des psychologischen Dienstes der Strafvollzugsanstalt durch die Disziplinarkommission im Justizministerium vorläufig suspendiert worden. "Eine solche Entscheidung kann durch Rechtsmittel angefochten werden. Die Betroffenen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Disziplinarkommission hat die vorläufigen Suspendierungen gestern Nachmittag aufgehoben", sagte Timm. "Das Disziplinverfahren geht weiter, ebenso das gerichtliche Strafverfahren", erklärte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion.

Häftling verlegt

Der Häftling, der sich im Maßnahmenvollzug befindet, wurde in eine andere Justizanstalt verlegt. Bekannt wurde die Verwahrlosung bei einer Untersuchung im März. Der Mann hatte eingetrocknete Bandagen an den Füßen, unter den Verbänden wurden eitrige Geschwüre entdeckt, seine Zehennägel waren zentimeterlang. Der 74-Jährige habe seine Beine absichtlich nicht gepflegt, um auf sich aufmerksam zu machen, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Falter unter Berufung auf ein justizinternes Gutachten.

Der Mann hat seine Strafe wegen versuchten Mordes längst verbüßt, kann aber, da er als geistig abnorm gilt, zeitlich unbefristet angehalten werden, solange ihm nicht von einem Psychiater bescheinigt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Diese Überprüfung hat laut Gesetz "in regelmäßigen Abständen" - zumindest alle zwei Jahre - stattzufinden. Der Maßnahmenvollzug war vom zuständigen Vollzugsgericht Krems am 20. Februar 2014 ohne Anhörung des Mannes und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens verlängert worden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat nach Bekanntwerden des Falls die Auflösung der Vollzugsdirektion angekündigt. Sie wird im Laufe des kommenden Jahres von einer "Generaldirektion" abgelöst, die im Ministerium angesiedelt sein wird.