NÖ Landesrat Waldhäusl will "Akutgefährder" an Bund abschieben
Niederösterreichs Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl will "Akutgefährder" an den Bund abschieben. Dazu möchte er mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in Verhandlungen treten, kündigte der Freiheitliche am Freitag in einer Pressekonferenz an. Gebe es kein Übereinkommen, will der Landesrat einen Aufnahmestopp für Asylwerber in Niederösterreich aussprechen. Das Innenministerium sah "keinerlei rechtliche Grundlage" für die Forderung Waldhäusls und den angedrohten Aufnahmestopp.
"Ich möchte in Niederösterreich keine straffälligen Asylwerber mehr haben", betonte Waldhäusl in Krems. Derzeit gebe es wöchentlich mindestens einen Polizeieinsatz und zwei bis drei Meldungen über Vorfälle in Quartieren. Probleme bestünden mit Flüchtlingen, die sich nicht an die Hausordnung halten sowie mit Gewalt, Drogen und sexuellen Übergriffen. Aktuell befinden sich den Angaben zufolge 2.468 Personen in der Grundversorgung. Bei der Übernahme des Asylressorts 2018 durch ihn seien es über 8.000 gewesen, sagte Waldhäusl. Die Zahl der Vorfälle habe sich in diesem Zeitraum aber "nicht einmal halbiert", meinte der Landesrat, ohne genaue Zahlen zu nennen.
Forderung: "Gefährder" in Bundesquartiere verlegen
Waldhäusl ließ von der Fachabteilung des Landes rechtliche Möglichkeiten überprüfen, um "die eigene Bevölkerung vor diesen Menschen zu schützen" - trotz der Verpflichtung, Schutz und Hilfe zu bieten und Vollversorgung zu gewährleisten. Nun sei von den Juristen ein Bewertungskatalog vorgelegt worden, mit dem u.a. die Art der Gefährdung und das Risiko eines Schadenseintritts abgeschätzt werden sollen. Jetzt lässt der Landesrat ein System ausarbeiten, wie mit "Gefährdern" umzugehen ist.
Als erste Maßnahme sollen diese in einem Quartier mit Security untergebracht werden. Derzeit existiert eine derartige Einrichtung in Niederösterreich. Personen, die "die rote Linie überschritten haben, wo auch ein Quartier mit Security nicht mehr ausreicht", sollen in Bundesquartiere verlegt werden, lautet die Forderung Waldhäusls.
Keine rechtliche Grundlage für Aufnahmestopp
Vonseiten des Innenministeriums wurde darauf verwiesen, dass der Bund für die Grundversorgung für Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens zuständig ist. Diese Verantwortlichkeit geht in Folge nach Zulassung zum Verfahren auf die Länder über. "Ein Abgehen von dieser Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern wäre klar rechtswidrig – es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für die von Landesrat Waldhäusl geforderte 'Abschiebung' von straffälligen Asylwerbern an den Bund", wurde auf APA-Anfrage betont. Auch für den angedrohten Aufnahmestopp fehle eine rechtliche Grundlage. Klar sei in jedem Fall: In der Grundversorgungsvereinbarung "ist eine 'Abschiebung' an den Bund nicht möglich".
Waldhäusl hatte im November 2018 für Aufregung gesorgt, als er jugendliche Flüchtlinge in ein Quartier mit Securitys und Stacheldraht in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) verlegte, weil er ihnen vorwarf, "notorische Unruhestifter" zu sein. Die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat vor kurzem in diesem Zusammenhang Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen den Freiheitlichen und eine Landesbeamtin eingebracht. Waldhäusl plant keinen Einspruch gegen die Anklage, sagte er am Freitag am Rande der Pressekonferenz zur APA.