NÖ: Besuchsverbot in Altenheimen gelockert, aber strenge Regeln
In vielen Familien sehnlichst erwartet, sorgt die Lockerung des Besuchsverbots in Alten- und Pflegeheimen ab dem kommenden Montag für eine erste Erleichterung. Das Land Niederösterreich hat für die von der Bundesregierung angekündigte Besuchserlaubnis aber einen strikten Besuchsablauf formuliert.
Ab dem 4. Mai dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner der NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ), sowie der Pflege- und Förderzentren (PFZ) wieder Besuch empfangen, es bleiben aber zum Schutz vor dem Corona-Virus Einschränkungen aufrecht.
„Die Regelungen für Besuche werden gelockert, es gelten aber bestimmte Voraussetzungen, die unbedingt einzuhalten sind. So ist es beispielsweise notwendig, für den Besuch vorab eine telefonische Terminvereinbarung zu treffen“, klärt Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) über die erste grundsätzliche Voraussetzung auf. „Vor Ort gelten dann allgemeine Hygienemaßnahmen, wie etwa Zutritts- und Austrittskontrollen mit Fiebermessungen oder auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie die Desinfektion der Hände“, kündigt sie weiters an.
Keine generelle Erlaubnis
Das bedeute nicht, dass es nun wieder eine generelle Erlaubnis für Besuche in Pflegeeinrichtungen gebe. Teschl-Hofmeister: „Es sind dies aber nun erste Lockerungen, die ein baldiges Wiedersehen ermöglichen sollen. Wir befinden uns immer noch inmitten einer noch nie dagewesenen gesundheitlichen Krise. Die Gesundheit unserer besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss dabei weiterhin oberste Priorität haben.“
Richtlinien
Um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen dennoch weiterhin niedrig zu halten, wurden in Zusammenarbeit mit der Landesgesundheitsagentur folgende notwendige Richtlinien im Hinblick auf Aufenthaltsdauer, Verhalten und Hygiene festgelegt:
So müssen etwa all jene Personen, die die Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren zu Besuchszwecken betreten wollen, sogenannte Zutritts- und Austrittskontrollen durchlaufen. Diese beinhalten etwa das kontaktlose Fiebermessen. Besucher, die Symptome aufweisen oder in den letzten vier Wochen Kontakt zu Covid-19 positiv getesteten Personen hatten, dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Desinfektion und Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie das Desinfizieren der Hände ist Pflicht. Zudem werden die Besuche im ersten Schritt nur einzeln stattfinden können. Aufgrund von hygienischen Vorgaben wird es zudem zeitliche Beschränkungen für die Dauer des Besuchs geben. Für Besuche im Außenbereich und Kontakt durch Besucherfenster stehen maximal 30 Minuten zur Verfügung.
Wenn eine Begegnung im Freien nicht möglich ist, dann sind Besuche innerhalb der Räumlichkeiten, auch in vorgesehenen Besucherräumen mit einer Dauer von maximal 15 Minuten gestattet, wenn es die individuellen Umstände erlauben.
Bewohner von Einbettzimmern
Bewohnerinnen und Bewohner, die das eigene Einbettzimmer nicht mehr verlassen können, dürfen Besuch ausschließlich in Begleitung von Fachpersonal empfangen. Die Besucherinnen und Besucher müssen entsprechende Schutzausrüstung (Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz) tragen. Zudem ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Ausnahmen wird es hinsichtlich des Besuches von Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie für Palliativpatienten und bei Sterbebegleitung geben.