Nazi-Bilder im Rausch verschickt? Wiener Neustädter muss ins Gefängnis
Von Stefan Jedlicka
Job hat er keinen. Aktuell lebe er von 400 Euro Taschengeld, die er von seiner Mutter erhält, gibt der 30-Jährige am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu Protokoll. Deutlich aktiver wurde der Mann allerdings, als es darum ging, Nachrichten mit nationalsozialistischem Hintergrund über WhatsApp zu verschicken: Bilder von Adolf Hitler und anderen NS-Kriegsverbrechern, Sprüche wie "Ein Volk, ein Reich, ein Führer." Insgesamt 65 solcher Nachrichten wurden von der Polizei im Jahr 2023 abgefangen.
Drogen und Alkohol
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung muss sich der siebenfach vorbestrafte Wiener Neustädter daher vor einem Geschworenensenat verantworten. Er habe aber nur unter Einfluss von Alkohol und Drogen gehandelt, keine Absicht gehabt, den NS-Terror zu verherrlichen, beteuert er. Sein Verteidiger meint, der Mann habe "das nationalsozialistische Gedankengut nicht verinnerlicht", nur Nachrichten weitergeleitet und sei "nicht selbst kreativ geworden".
Wieso er heute noch sicher sein könne, beim Versenden jeder einzelnen Nachricht alkoholisiert gewesen zu sein, will die vorsitzende Richterin wissen. "Weil ich im letzten Jahr ständig Drogen und Alkohol konsumiert habe", antwortet der 30-Jährige. Was er über die nationalsozialistischen Gräueltaten wisse, hakt die Vorsitzende nach. "Hitler hat sechs Millionen Juden umgebracht - und auch für die anderen Mitbürger war die Zeit nicht so schön", sagt der Angeklagte.
"Nur aus Dummheit"
Wieso er die geschmacklosen Bilder und Botschaften dann in WhatsApp-Gruppen mit bis zu 150 Mitgliedern geteilt habe, kann der Wiener Neustädter nicht sagen. "Das waren sicher nur Antworten auf irgendwelche anderen Nachrichten", ist er überzeugt. "Worum ging es denn in diesen Gruppen?", fragt da die Richterin. "Hauptsächlich um Partys", lautet die Antwort.
Zum Versenden der Nachrichten hatte er ein Handy seines Stiefvaters benutzt. Die Frage "Was denkt man sich, wenn man solche Bilder verschickt?" beantwortet er rasch: "Gar nichts." Weshalb er es getan habe? "Nur aus Dummheit".
Nachdenken kann er darüber nun hinter Gittern. Die Geschworenen verurteilen den 30-Jährigen zu 20 Monaten Haft, davon sechs Monaten unbedingt. Nicht rechtskräftig.