Chronik/Niederösterreich

Nach Messerstich in Brust: Körperverletzung und Einweisung

Der Fall sorgte für eine politische Debatte um ein generelles Waffenverbot in Wiener Neustadt: Ende August wurde der 28-jährige Burgenländer Andreas H. mit einem Messerstich in die Brust am Wiener Neustädter Bahnhof beinahe getötet. Als Verdächtiger wurde kurz darauf ein 30-jähriger Asylwerber festgenommen.

Morteza M. ist für die Polizei kein Unbekannter. Über ihn waren bereits vor dem Tatzeitpunkt Ende August mehrere Betretungsverbote für die polizeiliche Schutzzone am Bahnhof verhängt worden. Auch Anzeigen fasste er aus, weil er sich nicht an die Wegweisungen hielt. Zudem ist der Mann wegen zahlreicher Drogendelikte amtsbekannt.

Kein Mordversuch

Nun gab es am Landesgericht in Wiener Neustadt am späten Dienstagabend eine Entscheidung. Nach stundenlangen Beratungen lautet das Urteil nicht auf versuchten Mord, sondern schwere Körperverletzung. M. muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Zudem entschied das Gericht auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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