Chronik/Niederösterreich

„Die Anklage steht auf wackeligen Beinen“

„Die Anklage steht, wie überhaupt der gesamte Akt, auf wackeligen Beinen“. Strafverteidiger Ernst Schillhammer hat am Freitag die Mordanklage gegen seinen 41-jährigen Mandanten Erich W. erhalten. Der Tischler soll vor elfeinhalb Jahren, am 28. September 2001 die Wiener Neustädter Kindergartenhelferin Heidrun Wastl (37) dadurch getötet haben, dass er die nach einem Sturz gepfählte Frau sterbend im Wald zurück gelassen hat. „Wichtiger als die Rettung des Opfers war ihm zu diesem Zeitpunkt aber die Ergreifung von geeigneten Verschleierungsmaßnahmen...“, heißt es in der Anklage der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft.

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Mehr als zehn Jahre hat es gedauert, bis der Fall Heidrun Wastl geklärt werden konnte. Nachdem der Fall vergangenes Jahr von den „Cold Case“-Ermittlern des Bundeskriminalamtes neu aufgerollt wurde, schafften die Kriminalisten einen Durchbruch. Im Verhör erleichterte W. sein Gewissen und gestand, er habe mit der Bekannten einen Waldspaziergang unternommen und die gepfählte Frau im Schock zurück gelassen.

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Wichtige Zeugin

W. kehrte anschließend nicht auf direktem Weg zu seinem Pkw zurück, sondern ließ sich von seiner ehemaligen Lebensgefährtin abholen“, so die Anklage. Der Ex-Freundin, Marion T., kommt im bevor stehenden Prozess eine Schlüsselrolle zu. Denn sie will Blut an W.s Kleidung gesehen haben.

Auch wenn sein Mandant das „Unglück“ zugibt, so sei dies noch lange kein Mord, erklärt Schillhammer. Da die Leiche nie gefunden wurde, fußt das Gutachten von Gerichtsmediziner Christian Reiter nur auf den Aussagen des Verdächtigen. Doch diese zweifelt der Mediziner stark an: „Zusammenfassend sind die Angaben des Beschuldigten über die Örtlichkeit und die Möglichkeit des Eindringens des Pfahles in den Körper der Frau... im Zusammenhang mit der Annahme eines Schädel-Hirn-Traumas medizinisch nicht nachvollziehbar“, so Reiter.