Mordfall Greinsfurth: Lebenslange Haft für 40-Jährigen
Der Prozess um die Tötung einer 52-Jährigen im Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth ist am Dienstagvormittag am Landesgericht St. Pölten ins Finale gegangen. Die mit Spannung erwartete Auswertung von Handydaten des 40-jährigen Angeklagten brachte keine neuen Erkenntnisse, ein lückenloses Bewegungsprofil zum Tattag konnte daraus nicht angefertigt werden.
Die Geschworenen zogen sich kurz vor 11.30 Uhr zu den Beratungen zurück. Kurz vor 14 Uhr erging dann das Urteil. Der 40-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
"Das ist eine Lüge"
Die Hauptfrage nach Mord wurde von allen acht Geschworenen bejaht, der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Erschwerend habe sich bei der Strafbemessung u.a. ausgewirkt, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch" vorgegangen sei und "das Opfer bestialisch ermordet" habe, sagte die vorsitzende Richterin. Als mildernd wurde demnach der bis zum Tattag ordentliche Lebenswandel gewertet. Die lebenslange Freiheitsstrafe sei aus spezial- und generalpräventiven Gründen nötig. Der Beschuldigte kommentierte das Urteil mit den Worten: "Das ist eine Lüge."
DNA-Spuren
Die Leiche der 52-Jährigen war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City entdeckt worden. Der Beschuldigte - ein deutscher Staatsbürger - wurde rund zwei Monate später festgenommen.
Bei ihm wurde das Handy des Opfers gefunden, zudem wird der Mann von DNA-Spuren u.a. an der Kleidung und dem Körper des Opfers belastet. Angelastet werden dem 40-Jährigen Mord und schwerer Raub. Beides bestritt der Beschuldigte vehement.
Konkret rekonstruiert wurden bis zum vierten Verhandlungstag am Dienstag auf Antrag von Verteidiger Michael Dohr Daten eines abgängigen Handys des Beschuldigten. Der Angeklagte war vom Gericht dazu aufgefordert worden, eine SIM-Karte beim Netzbetreiber anzufordern und diese dann dem Landeskriminalamt zur Erstellung des Bewegungsprofils zum Tatzeitpunkt zu überlassen.
Standortdaten
Die entsprechende SIM-Karte wurde angefordert und übergeben, die folgende Daten-Untersuchung brachte aber wenig ein. Nach Angaben der vorsitzenden Richterin existieren keine Standortdaten, „wie sie zur Erstellung eines lückenlosen Bewegungsprofils notwendig wären“.
Vom Tattag, dem 28. Mai, seien zwei Bilder rekonstruiert worden. Die Aufnahmen stammen vom Hochkar, die Existenz der beiden Fotos sei bereits bekannt gewesen. Zwei weitere Beweisanträge von Dohr, die auf eine Datenwiederherstellung abgezielt hatten, wurden am Dienstag vom Geschworenengericht abgelehnt.
"Aufschneider und Blender sind keine Mörder"
„Jetzt geht es um die Beweisergebnisse, die vorliegen, und nicht um Spekulationen“, sagte Staatsanwalt Leopold Bien in seinem Schlussvortrag in Richtung der Geschworenen. Er sprach in Hinblick auf den Angeklagten von einer erdrückenden Beweislage: „Das sind keine schwachen Indizien, sondern eine Vielzahl eindeutiger Indizien.“
Es sei eine „massive Brutalität der Tötungshandlung“ und ein „langer Todeskampf“ der 52-Jährigen vorgelegen. Nicht zuletzt deshalb forderte Bien eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verteidiger Dohr trat dieser Aussage in seinem Plädoyer entgegen. Mehrere Indizien bezeichnete der Jurist als „Spekulationen der Staatsanwaltschaft“. Er ortete außerdem Fehler in der Zeitkonstruktion der Anklage bezüglich des Abends der Tat.
Sein Mandant mag „ein Blender und Aufschneider sein“, aber „Aufschneider und Blender sind keine Mörder“. Wer tatsächlich die 52-Jährige umgebracht hat, „wissen wir nicht“, betonte Dohr, der einen Freispruch im Zweifel für den 40-Jährigen forderte.
"Ich war es nicht"
„Ich war es nicht“, sagte der Angeklagte abschließend. „Ich war in meinem ganzen Leben noch nie gewalttätig, meine größte Waffe ist meine Stimme“, führte der Deutsche aus. Er argumentiere und diskutiere manchmal auch dort, wo es nichts zu diskutieren gebe. Dennoch suche er immer eine Lösung „mit Worten, nicht mit Gewalt“.