Chronik/Niederösterreich

Listenchef fordert Schadenersatz

Aufregung haben die Vorwürfe des Kremser Bürgerlisten-Obmannes Peter Lanzrath verursacht, der Geldverschwendung durch außerordentliche Vorrückungen für Magistratsbedienstete ortet. Er will, wie berichtet, einen Schaden von der früheren Bürgermeisterin, die er angezeigt hat, einklagen. Die Personalvertretung des Magistrats wirft Lanzrath Realitätsverweigerung und Falschinformation vor. SPÖ-Stadträtin Eva Hollerer hält Lanzraths Berechnungen der Schadenshöhe für falsch. Es gehe in Wahrheit um viel kleinere Beträge.

Lanzrath hatte – wie berichtet – kritisiert, dass die ehemalige Bürgermeisterin zum Abschied einer Mitarbeitern eine Dreifachvorrückung genehmigt hatte, obwohl nur zwei erlaubt gewesen seien. Er schätzt, dass das rund 100.000 Euro kostet, weil sich Gehaltserhöhungen auch auf die Pension auswirken.

„Dass Herr Lanzrath als pensionierter Staatsanwalt das Besoldungssystem der Mitarbeiter der Stadt Krems und der Gemeinden grundsätzlich in Frage stellt, sei ihm unbenommen. Es kann ja auch jeder über Frühpensionisten denken, was er will“, ätzen Gewerkschafter Gerald Paninger und Personalvertreter Kurt Streibel. Sie weisen aber darauf hin, dass die betroffene Mitarbeiterin eine Vertragsbedienstete ist und keine Beamtin. Daher müsse die Stadt deren Pension gar nicht zahlen.

Außerdem sei die Dreifachvorrückung gar nicht unkorrekt gewesen. Die sei laut nö. Stadtrechtsorganisationsgesetz (Strog) „bei mindestens durchschnittlicher Leistung“ erlaubt. Die Stadt Krems habe sich zwar 2003 eine Selbstbeschränkung auf zwei Vorrückungen auferlegt, doch: „Wir sehen also auch hier keinen wirklichen Gesetzesbruch der damaligen Bürgermeisterin“, meinen die beiden.

Diese interne Richtlinie wurde in der nicht öffentlichen Sitzung beschlossen und setzt das Strog nicht außer Kraft, erklärt Stadträtin Hollerer. „Ich kommentiere die Angelegenheit der Ex-Bürgermeisterin nicht, aber die Berechnungen von Lanzrath stimmen so nicht.“ Die echten Zahlen darf sie aber wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht nennen.

Lanzrath selber meint: „Es geht grundsätzlich darum, dass die Öffentlichkeit mehr zahlen muss, als korrekt wäre. Sonst hätte die Prüfbehörde das ja auch nicht kritisiert. Ich bin dafür, dass jemand, der einen Schaden verursacht, den auch ersetzen muss. Das soll nicht nur für Burschen gelten, die zum Beispiel ein Denkmal beschädigen.“