Chronik/Niederösterreich

Kompostfirma wehrt sich gegen Dauerbeschuss durch Behörde

Zwettl. Eine Strafanzeige gegen die Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl wegen Amtsmissbrauchs ist die einzige Chance, die Kompostier-Unternehmerin Gerti Müllner sieht, um ihren Betrieb mit zehn Mitarbeitern zu retten. Sie fühlt sich seit 2010 zu Unrecht von der Behörde verfolgt. Jetzt schlägt sie zurück, plant auch eine Amtshaftungsklage. Der betroffene Bezirkshauptmann Michael Widermann betont, dass seine Leute lediglich nach den geltenden Vorschriften handeln.

Dabei hatte zuletzt alles ganz anders ausgesehen: Erst vor wenigen Wochen entschied der Landesverwaltungsgerichtshof, dass die Aufforderung der BH, ihren Betrieb zu schließen, jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Unglaublich

Doch die Freude hielt nicht lang: Die BH hat ein Feststellungsverfahren eingeleitet. Um zu klären, ob Müllner Kompost oder Abfall produziert – beide Begriffe sind im Gewerberecht definiert. Dabei geht es der BH auch um die Vorgangsweise zur Klärschlamm-Kompostierung. "In der Kompostierverordnung steht klar, dass das Ergebnis beurteilt wird und nicht das Verfahren. Das ist unglaublich", meint Müllners Anwalt Wolfgang List.

"Ganz so kann man das nicht sehen. Natürlich muss beurteilt werden, ob im Zuge des Prozesses Auswirkungen beispielsweise auf die Umwelt entstehen", erklärt Widermann. Auf die Frage, ob Müllners Sieg vor Gericht – in dem ein Fachgutachten als falsch erkannt worden sei – das nicht längst geklärt habe, antwortet Widermann: "Das Urteil liegt mir nicht vor."

Nun hängt vieles davon ab, wie schnell die Staatsanwaltschaft entscheidet. "Seit Jahren können wir kaum noch investieren, arbeiten hauptsächlich, um die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt aufzubringen", klagt Müllner.