Kleiner Schaden, hohe Gerichtskosten
"Eigentlich sind wir alle Gemeinde. Also gehe ich davon aus, dass für die Gemeindeverwaltung die Unterstützung jedes Einzelnen an oberster Stelle stehen sollte." Der Amstettener Alexander Paulczynski hegt seit dem 1. April des Vorjahres aber so seine Zweifel an seiner Einstellung zum Gemeinwohl.
Vorschaden
"Auf meinem Foto ist zu erkennen, dass ein Teil der eingerissenen Stange schon rostig gewesen sein dürfte und ein Vorschaden vorlag", erzählte der Geschädigte.
"Ich war sehr enttäuscht. Zuerst gab es Zeichen, dass der Schaden übernommen wird, dann hat die Stadtamtsdirektorin entschieden, dass das nicht möglich sei, weil das Ereignis aufgrund höherer Gewalt stattgefunden habe", erzählte Paulczynski. Über seinen Rechtsschutz versucht er nun zu der Entschädigung zu kommen. Die Stadt verteidigt ihre Position ebenfalls mit anwaltlicher Hilfe.
Stadtamtsdirektorin Beatrix Lehner beruft sich in ihrer Entscheidung auf gesetzliche Vorgaben. "Sicher ein Riesenpech für das betroffene Ehepaar. Aber rein rechtlich könnten wird den Schaden nur ersetzen, wenn es sich um ein Katastrophen-Ereignis gehandelt hätte. Das war nicht der Fall", begründete sie.
Die Pflicht, sorgsam mit öffentlichem Geld umzugehen, lasse keine andere Entscheidung zu.
Prüfung
Das Gerichtsverfahren, wo nun geprüft wird, ob ein Vorschaden die Tafel umstürzen ließ, will sie nicht kommentieren. In diesem Fall wäre die Stadt wohl zur Entschädigung verpflichtet.
Paulczynski verbittert: "Jetzt fließt eben wertvolles öffentliches Geld in ein teueres Gerichtsverfahren."