Im Fall Hirtzberger sind die Gutachter-Antworten eingelangt
Die Antworten des Sachverständigen auf Fragen zum Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall des 2008 mit einer präparierten Praline vergifteten Wachauer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger sind beim Landesgericht Krems eingelangt. Der Antragsteller, ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Heurigenwirt aus Spitz, hat nun laut Gericht sechs Wochen Zeit, um sich zu äußern.
Eingegangen ist die Stellungnahme des Gutachters zu insgesamt 16 Fragen am 30. April, teilte Gerichtssprecher Ferdinand Schuster am Dienstag in einer Aussendung mit. Nachdem die Äußerung des Verurteilten vorliegt, habe der zuständige Drei-Richter-Senat „über die weitere Vorgangsweise zu beraten“.
Der Wiederaufnahmeantrag war im Oktober 2018 eingelangt. Der Verurteilte stützt sich auf zwei neue Gutachten, die sich mit der Strychnin-Menge im Hohlraum der vergifteten Praline beschäftigen. Um zu klären, ob tatsächlich neue Beweismittel vorliegen, richtete der Wiederaufnahmesenat 16 Fragen an den gerichtsmedizinischen Gutachter.
Fragenkatalog
Der Sachverständige wurde mit einem Schreiben vom 23. November 2018 beauftragt, zum Fragenkatalog Stellung zu nehmen, teilte das Gericht mit. Die Beantwortung sei zuerst innerhalb von acht Wochen aufgetragen worden, die Frist wurde aber aufgrund hoher Arbeitsauslastung des Sachverständigen bis Ende März und schließlich bis Ende April verlängert.
Erachtet der Drei-Richter-Senat die Beweismittel als geeignet, einen Freispruch oder eine mildere Verurteilung zu begründen, kommt es zu einer erneuten Durchführung des Strafverfahrens. Werden geeignete Beweismittel verneint, wird der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen.
Wegen Mordversuchs an dem Lokalpolitiker war der Heurigenwirt in der Nacht auf den 21. Mai 2008 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2009 verwarf der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde sowie die Berufung gegen das Strafausmaß. Der Berufung gegen die Strafhöhe des Staatsanwalts kam der OGH nach und erhöhte die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.