Chronik/Niederösterreich

Hochwasser beschäftigt das Gericht

In der kleinen Stadt Hardegg, Bezirk Hollabrunn, hängt der Haussegen schief. Schuld daran ist das Hochwasser des Jahres 2010. Denn das ist Anlass für einen Rechtstreit zwischen dem Nationalpark Thayatal und Karl Vodak, einem pensionierten Architekten.

Verklausung

"Seit 20 Jahren hab' ich den Fischteich gepachtet", erzählt Vodak. Der Teich liegt wenige Meter von der Fugnitz entfernt. Durch das Hochwasser im August des Vorjahres wurde der Teich überschwemmt und beschädigt. Schuld daran, das steht fest, war ein umgestürzter Baum, der quer über die Fugnitz lag. Beim Hochwasser bildete sich an der Stelle eine Verklausung, das Wasser suchte sich einen anderen Weg zum Abfließen - und der führte über den Teich. "Der Schaden beläuft sich auf rund 11.000 Euro", sagt Vodak. Nicht nur der Fischbestand (Forellen, Anm.) war weg. Vor allem die Schäden rund um den Teich waren enorm. "Das hätte verhindert werden können", ist der Wahl-Hardegger sicher. Und klagte die Nationalpark Thayatal GmbH.

Denn: Der Baum, davon ist Vodak überzeugt, sei schon lange vor dem Hochwasser umgestürzt. "Ich habe damals auch darauf aufmerksam gemacht. Aber es ist nichts passiert. Und hätte ich den Baum selbst entfernt, hätte ich mich strafbar gemacht. Denn im Nationalpark-Gebiet darf ich nicht eingreifen." Auch der Grundeigentümer, auf dessen Boden der Baum ursprünglich stand, hätte deswegen gar nicht tätig werden dürfen (es handelt sich zwar um Nationalpark-Gebiet, der Grundeigentümer ist allerdings ein Privater, Anm.) . Dem widerspricht Karl Hiesberger, Leiter der Naturschutz-Abteilung im Land NÖ: "Eingriffe sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Zur Abwehr von Katastrophen sind sie
aber erlaubt."

Zweite Instanz

Das Gericht entschied in erster Instanz im Sinne des Nationalparks: Erstens hätte man nicht nachvollziehen können, wann der Baum umgefallen ist. Darüber gibt es widersprüchliche Aussagen. Und: Maßnahmen zur Katastrophenabwehr sind eben von den Beschränkungen des Nationalparkgesetzes ausgenommen. Der Grundeigentümer hätte daher für die Beseitigung von Totholz zu sorgen gehabt.

"Ich habe Einspruch gegen das Urteil erhoben. Die Sache geht in die nächste Instanz", gibt sich Fischer Vodak kämpferisch. Nationalpark-Direktor Robert Brunner wollte im Hinblick auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben.