Grüne fordern Ankauf der Rostock-Villa
Von Julia Schrenk
Ein Lesekompetenzzentrum wäre "hervorragend" gewesen. Das sagt Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP). Aber so ein Lesezentrum wird es in Klosterneuburg nun doch nicht geben. Die Vorgeschichte:
Im Jahr 2008 hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg die Rostock-Villa an das Land Niederösterreich verkauft – um 1,5 Millionen Euro und mit der Auflage, dass das Land innerhalb von drei Jahren in der Villa eben ein solches Lesekompetenzzentrum für Kinder und Erwachsene einrichtet. Für den Fall, dass das Land das doch nicht macht, hat sich die Stadt ein Vorkaufsrecht einbehalten. Das heißt, die Stadt könnte die Villa in diesem Fall wieder zurückkaufen. Und genau das fordern jetzt die Grünen Klosterneuburg: "Die Rückübernahme in die Hoheit der Stadt wäre mehr als eine einmalige Chance", sagt Stadtrat Sepp Wimmer. Vor allem deshalb, weil bei einer Rückabwicklung 2,5 Prozent Zinsen mitvergütet werden würden. "Damit würden wir das Haus sogar billiger bekommen, als wir es verkauft haben", sagt Wimmer.
Entschlagung
Bürgermeister Schmuckenschlager sieht das anders. "Ohne die Berücksichtigung des Ankaufs um 1,5 Millionen Euro wären nochmals zwei Millionen Euro in die Sanierung zu investieren, um das Haus öffentlich nutzbar zu machen." Ein Ankauf wäre laut Schmuckenschlager nur dann sinnvoll, wenn es eine "Strategie für den weiteren Betrieb" gibt und man sich diesen auch leisten könnte. Die Strategie der Grünen wäre laut Wimmer jedenfalls, den Fortbestand der beiden Museen (Mährisch-Schlesisches Museum und Feuerwehrmuseum), die jetzt in dem Haus untergebracht sind, zu gewährleisten und die Villa künftig auch als Veranstaltungsort zu nutzen.
Doch Schmuckenschlager ist eher nicht für einen Ankauf: "Bei dieser Summe muss man sich gut überlegen, ob man dafür nicht eine sinnvollere Mittelverwendung findet." Der Antrag auf Rückkauf der Villa wurde jedenfalls vom Gemeinderat in den Kulturausschuss zur Bearbeitung verwiesen. Das Land versucht jetzt, die Villa zu verkaufen. Entschlägt sich die Stadtgemeinde Klosterneuburg und findet das Land einen anderen Käufer, müssen Stadt und Land über die Aufteilung des Gewinns verhandeln.