Chronik/Niederösterreich

Grüne befürchten Verbau der Au

Der regionale Raumordnungsplan des Landes Niederösterreich (Wiener Umland Nord-West) sieht vor, die Au im Bereich der Garten Tulln, zwischen Großer Tulln, Donau, Tullnbachlände und Am Wasserpark in eine sogenannte regionale Grünzone auszuweisen. Einer solchen Grünzone wird eine "siedlungstrennendende Funktion" zugeschrieben, außerdem dient sie als "siedlungsnaher Erholungsraum". Jegliche Bautätigkeit wäre dort dann untersagt.

Doch die Stadtgemeinde Tulln will das nicht und hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme gegen die Verordnung des Landes zum Beschluss vorgelegt. Damit wird jede Baulanderweiterungsmöglichkeit innerhalb dieses Bereiches verhindert, heißt es in dem Schreiben.

Schon jetzt befinden sich im Auwald die Garten Tulln, Parkplätze für das Messegelände, Badehütten, das Vereinshaus der Pfadfinder und das des Alpenvereins. Eine "naturnahe" Grünzone sei dort also ohnehin nicht mehr gegeben, argumentiert die Stadt. Es ist daher unverständlich, warum dieses Gebiet als regionale Grünzone ausgewiesen werden soll. Und in der Stellungnahme wird weiters festgehalten: Um eine Erweiterung dieser Einrichtung (Anm. der Garten Tulln) gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass (...) keine einschränkende Vorgabe durch die NÖ-Landesregierung getroffen wird.

Umbau

Die Grünen befürchten, dass die Au bald völlig verbaut sein wird. "Das ist das letzte Stück Auwald auf dem rechten Donauufer und es ist massiv gefährdet", sagt Umweltstadträtin Liane Marecsek. Die Grünen haben deshalb gegen die Stellungnahme der Stadt gestimmt und fordern die Bürger auf, sich bis zum Ablauf der Frist am 16. Dezember via eMail beim Land NÖ für den Erhalt der Grünzone auszusprechen. Auch die SPÖ hat gegen den genannten Punkt gestimmt.

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Harald Schinnerl, Vizebürgermeister und zuständiger Stadtrat (TVP), versteht die Aufregung nicht. "Wir haben nicht vor, Bauland zu widmen. Das ist unzulässig. Die Au ist nicht gefährdet", sagt er. "Wir wollen nur unser Recht auf Selbstbestimmung behalten." Denn wird die Grünzone als solche ausgewiesen, könnte die Stadt dort keinerlei (Um)bautätigkeiten mehr durchführen, die Kompetenz ginge an das Land. "Aber die wollen wir gerne in unserem Bereich behalten."