Chronik/Niederösterreich

Fischotter-Tötung erneut gestoppt

Im seit Jahren anhaltenden Ringen zwischen Fischzüchtern und Naturschützern um die Regulierung der Fischotterbestände haben die Naturschützer erneut einen Etappensieg errungen: Der Beschwerde des WWF gegen einen neuen Bescheid des Landes Niederösterreich, 40 Fischotter zu töten, wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Im Klartext: Solange das Landesverwaltungsgericht nicht über den beeinspruchten Bescheid entschieden hat, bleibt die Tötung von Ottern illegal.

Bereits im April 2018 hatte das Landesverwaltungsgericht einer Beschwerde von WWF und Ökobüro gegen den erstmalig ausgestellten Tötungsbescheid des Landes Recht gegeben und den Bescheid – darin hieß es, dass der nö. Teichwirteverband als auch der Landesfischereiverband je 20 Tiere entnehmen dürfen – aufgehoben.

19 Tiere abgeschossen

Zum Zeitpunkt der Aufhebung waren allerdings bereits 19 der insgesamt 40 zum Abschuss frei gegebenen Tiere erlegt worden. „Nun ist es so, dass jeder Fischotter-Abschuss ohne Ausnahmegenehmigung sowohl österreichischem als auch EU-Recht widerspricht und somit ein strafrechtlicher Tatbestand ist“, erklärt Biologin Christina Wolf-Petre vom WWF. Aus ihrer Sicht ähnelt der neue, bekämpfte Bescheid in vielerlei Hinsicht dem vorherigen, der als „krass mangelhaft“ bereits aufgehoben wurde. Deshalb hat der WWF am 18. Oktober eine gerichtliche Beschwerde dagegen eingebracht.

Der WWF appelliert weiter an das Land Niederösterreich, nicht wiederholt vorschnell Bescheide zu erstellen, die dann rechtlich nicht halten. Beim Land NÖ war am Freitag in der Angelegenheit lediglich zu erfahren, dass man das Urteil des Gerichts abwarten wolle.

„Wir verstehen die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände“, betont Wolf-Petre. Gerade deshalb brauche es einen rechtskonformen Managementplan, der den Betroffenen tatsächlich weiterhilft.

Kritik

Die Teichwirte allerdings fühlen sich gar nicht verstanden. Sie argumentieren damit, dass sie seit Jahren Abwehrmaßnahmen versuchen, die aber aus ihrer Sicht keine oder zu wenig Wirkung zeigen.“

„Gerade im Winter richten Otter besondere Schäden an, weil sie zusätzlich zu den gefressenen Tieren die Winterruhe der Karpfen in den Teichen unterbrechen. So werden die Fische geschwächt und werden für Parasiten anfälliger“, erklärt Andras Kainz, stellvertretender Obmann des nö. Teichwirteverbands.

Kainz versteht ganz grundsätzlich nicht, warum man den Otterbestand nicht ebenso regulieren kann, wie jenen anderer Tiere, die zu große Schäden anrichten, wenn sie sich zu stark vermehren. Das sei ja auch bei Rehen und Wildschweinen der Fall, ohne dass das jemanden störe.