Ehefrau vor gemeinsamem Kind bedroht: Aggressionstherapie soll helfen
Von Stefan Jedlicka
"Wenn es nicht mehr anders geht, werd ich laut. Das gebe ich zu", sagt der Angeklagte. Weil er in seiner Ehe aber nicht nur verbal aggressiv gewesen sein soll, muss er sich am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Er habe seine Ehefrau gewürgt, geschlagen und ihr vor dem gemeinsamen Sohn gedroht, sie umzubringen.
Verletzungen dokumentiert
Die Frau am Hals gepackt und ihr dabei leichte Verletzungen zugefügt zu haben, gibt der Mann aus dem südlichen Niederösterreich zu. Kratzer und blaue Flecken sind auch durch Fotos dokumentiert. Drohung und Schläge bestreitet er jedoch vehement. "Mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, ist ja noch einmal ein ganz anderes Kaliber, das würde mir nicht einmal im Affekt passieren", beteuert er.
Immer wieder sei es zu Streit gekommen, bestätigt der Angeklagte die Aussagen sein Noch-Ehefrau - das Scheidungsverfahren läuft. Probleme im Beruf hätten ihm persönlich zugesetzt, dafür habe aber weder seine Frau noch deren Familie, mit der man engen Kontakt hatte, Verständnis gezeigt: "Sie haben gesagt, es ist ein guter Job und so etwas gibt man nicht auf." Nach seiner Kündigung sei er dann unter Druck gesetzt worden, rasch wieder Arbeit zu finden. "Ich wollte mir ein bisschen Zeit nehmen und überlegen, was ich weiter machen will, aber sie hat immer wieder gesagt, ich muss mich um die Familie kümmern", erzählt der Mann.
"Wollte Situation beruhigen"
Dass er mehrmals die Fassung verloren habe, bedaure er, sagt er vor Gericht. "Vor allem wenn unser Sohn dabei war, habe ich mich bemüht, die Situation wieder zu beruhigen." Dabei sei es auch zu den Verletzungen seiner Ehefrau gekommen. Diese spricht aber im Gegensatz dazu von deutlich aggressiverem Verhalten ihres Ehemannes. Sie sei von ihm "aufs Bett geworfen und am Hals gepackt" worden.
Deshalb erlaube sie ihm derzeit auch nur zweimal wöchentlich jeweils drei Stunden lang, seinen Sohn zu sehen. "Sie hat wirklich Angst um ihn", sagt ihre Anwältin im Prozess. Das versteht der Angeklagte, der den Namen seines Kindes auf den Unterarm tätowiert hat, gar nicht: "Er ist mir das Wichtigste. Ich würde ihm nie etwas tun, hätte gerne, dass er mehr bei mir ist und auch bei mir übernachten darf."
Der vom Richter angebotenen Diversion anstelle eines Urteils stimmt die Anwältin der Ehefrau grundsätzlich zu, stellt aber klar: "Ein Anti-Aggressionstraining und eine Bewährungshilfe sind meiner Mandantin sehr wichtig."
Diese werden daher auch angeordnet.