Chronik/Niederösterreich

Arzt wegen Vortäuschung einer Straftat verurteilt

Überraschende Wende im Prozess gegen einen praktischen Arzt aus dem Raum Krems, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Überfall vorgetäuscht zu haben: Der Mediziner hatte zwar zugegeben, ein falsches Datum genannt zu haben, beteuerte aber, dass ihm wirklich zwei Unbekannte sein Bargeld, etwa 260 Euro, und zehn Ampullen eines Suchtmittel geraubt hatten. Das nicht rechtskräftige Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und Ersatz der Verfahrenskosten. Der Arzt meldete volle Berufung an.

Details, die nicht passten

"Für mich ist die Geschichte erstunken und erlogen, es gibt viel zu viele Details, die nicht passen", betonte Richterin Gudrun Hagen vom Landesgericht Krems im Rahmen der Urteilserläuterung. Dass er Polizei und Gericht mit erfundenen Angaben beschäftigt habe, erfordere ein Präventivurteil.

Wie berichtet, zeigte der Arzt an, im Jänner 2016 während seines damaligen Wochenenddienstes von einem unbekannten Mann wegen eines angeblichen Notfalls per Handy in die Nähe von Gföhl gerufen worden zu sein. Dort habe ihn der Mann auf einem Moped in den Wald gelotst, wo ein zweiter Mopedfahrer auftauchte und seinen Wagen am Zurückschieben hinderte. Einer habe Geld und die Suchtmittel verlangt, die der Mediziner aus Angst heraus gab. Dann verschwanden sie.

Der Vorfall soll sich allerdings bereits im Jahr 2014 ereignet haben. Aus Scham und Angst um seine Familie – er fürchtete auch die Rache der Täter – habe der Mediziner die Tat vorerst nicht angezeigt. Das passierte erst zwei Jahre später auf Anraten eines Polizisten, der auch Patient des Arztes ist. Dem Mediziner gelang es in dem Verfahren nicht, zu beweisen, dass der Überfall wirklich stattgefunden habe. Ein Gedächtnisprotokoll, das der Angeklagte geschrieben habe, könne – auch wenn es keinen Hinweis auf Fälschung gab – vordatiert sein, meinte ein Gerichtsgutachter. Mit seinem Appell, dass die Staatsanwaltschaft erst eine strafbare Handlung nachweisen müsse, blitzte der Verteidiger ab. Auch Aussagen von Zeugen, denen der Arzt vom Vorfall erzählt hatte, nützten nichts.