Anklage gegen Trump-Freund in Wiener Neustadt verhindert
Von Patrick Wammerl
Der Gründer der berüchtigten amerikanischen Söldnertruppe Blackwater (heute Academi), Erik Prince, ist die schillernde Figur in einem österreichischen Justizkrimi. Das Justizministerium hat dem Intimus von US-Präsident Donald Trump bisher einen aufsehenerregenden Strafprozess in Österreich erspart. Gegen Prince und sechs weitere Personen lag eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen der illegalen Ausfuhr von Kampfmitteln und Kriegsmaterial auf dem Tisch. Doch das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien verhinderten die Einbringung des Strafantrages.
Der brisante Fall, um den es geht, betrifft die Wiener Neustädter Flugzeugfirma Airborne Technologies. Der Flugzeugausstatter verwandelt mit viel Know-how Flugzeuge und Hubschrauber in hochmoderne, fliegende Überwachungsmaschinen.
Ballistischer Schutz
Hochauflösende Kameras, Infrarot-Technologie, gepanzerte Cockpitscheiben und Tanks: Airborne Technologies baut handelsübliche Maschinen so um, damit sie auch in Krisengebieten eingesetzt werden können. Auch Aufträge für die britische und deutsche Polizei wurden bereits durchgeführt.
Seit 2016 ist die Firma jedoch in eine unangenehme Affäre verstrickt. Erik Prince bestellte über eine ausländische Firma den Umbau von zwei Agrarflugzeugen der Marke „Thrush 510G“.
Verbotene Ausfuhr von Waffen?
Zumindest eine der Maschinen soll später mit schwerer Bewaffnung wie Raketenwerfer und Maschinengewehren in einem Kriegsgebiet in Afrika aufgetaucht sein. Das Landesamt für Verfassungsschutz ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft eineinhalb Jahre lang wegen des Verdachts des Paragrafen 320 StGB: „Wer Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“.
Auch Erik Prince höchstpersönlich wurde zu den Vorwürfen vernommen. Der Chef von Airborne Technologies, Wolfgang Grumeth, wies die Anschuldigungen immer entschieden zurück. Wie sein Anwalt, Oliver Felfernig betont, seien die besagten Maschinen, die im Eigentum des Auftraggebers standen, lediglich mit Aufklärungs- und Beobachtungselektronik ausgerüstet worden.
Spur nach Bulgarien
Die Ermittlungen ergaben allerdings ein anderes Bild. Die Spur führte zu einer bulgarischen Firma, mit der Airborne Technologies intensiv zusammenarbeitete und auch auf der internationalen Pariser Flugzeugmesse 2017 eine umgebaute „Thrush“-Maschine ausstellte. Das Flugzeug wurde als Kampfmaschine mit allen möglichen Waffensystemen präsentiert. Der Vorwurf lautet, dass der Export der Kampfmittel über die „bulgarische Hintertür“ erfolgt sein soll.
Warum das Justizministerium die Anklage in dieser Causa verhinderte, dazu bekam der KURIER keine Antwort. Eine Sprecherin des Justizministeriums formuliert es sperrig: „Das Bundesministerium für Justiz ist in dieser Sache dem Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft Wien uneingeschränkt beigetreten.“
Verständlicher erklärt: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat den Akt nach eigenen Angaben nach Wiener Neustadt retourniert, „weil weitere Einvernahmen notwendig sind“.
Dabei hat der Verfassungsschutz bereits die Aussagen aller Beteiligten.