Chronik/Niederösterreich

Angst vor Schadensersatz

Viele Millionen Euro Schaden hat die seit 2012 funktionsfähige Hochwasserschutzanlage von Weißenkirchen in der Wachau bereits verhindert. Doch aufatmen kann Bürgermeister Anton Bodenstein trotzdem nicht: Seit kurzem weiß er, dass ein Rechtsstreit um die Auftragsvergabe weiterhin wie ein Damoklesschwert über der Gemeinde hängt. " Wir wussten nicht einmal, dass das Verfahren noch läuft. Wo bleibt da die Rechtssicherheit", kritisiert er die extrem lange Verfahrensdauer.

Begonnen hat alles damit, dass eine Bietergemeinschaft auf einen sechsstelligen Eurobetrag klagte, weil sie bei der europaweiten Ausschreibung für die Bauarbeiten nicht zum Zug gekommen war. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) gab der Gemeinde zunächst Recht, doch der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung wegen formaler Fehler auf. Von 2011 bis 2013 wurde die Gemeinde in der Causa nicht mehr kontaktiert. Bis der UVS Ende 2013 überraschend zugunsten der Bietergemeinschaft entschied.

"Der UVS war zwei Jahre lang untätig, hat der Gemeinde außerdem keine Gelegenheit gegeben, ihre Argumente darzulegen. Und dann macht er noch eine inhaltlich Kehrtwendung", betont Bodenstein. Kurt Leisser, zuständiger Richter beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, der Nachfolgeorganisation des aufgelösten UVS, erklärt: "Da geht es um einen Fortführungsantrag, den der Kläger einbringen musste. Damit hat die Gemeinde nichts zu tun." Leisser gibt aber zu, dass der Akt auch längere Zeit unbemerkt in der Registratur lag.

Referenzen

Grundsätzlich meint Bürgermeister Bodenstein: "Wir haben nichts eigenmächtig entschieden, haben alles so gemacht, wie das Land und die Juristen uns gesagt haben. Trotzdem droht uns nun eine Strafe. Der Grund, den Kläger beim Auftrag nicht zu berücksichtigen, war, dass er keine größeren Referenzprojekte aufzuweisen hatte. Und unser Hochwasserschutz war dazu damals der größte Mitteleuropas."

"Genau das war der Fehler. Man hat den Bieter wegen einer versäumten Abgabefrist aus dem Rennen geworfen", sagt Leisser.

Doch die Gemeinde gibt nicht auf. Nun wird sie die aktuelle Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.