Chronik/Niederösterreich

Ärger um falschen Totenschein

Man leidet eh schon, weil sein Vater gestorben ist. Und dann muss man sich mit so etwas herumschlagen." Petra Z. aus Mödling leidet.

Vor zwei Jahren ist ihr Vater, Wilhelm A., gestorben. Weil er alleine wohnte, musste die Polizei die Tür aufbrechen, ein Arzt hat damals Tod des Vaters festgestellt. Die Totenschau nahm allerdings eine andere Ärztin vor: Obwohl keine Obduktion durchgeführt wurde, diagnostizierte die Medizinerin Tod durch Kachexie (Anm. krankhafter Kräfteverfall) aufgrund von Alkoholismus (siehe Faksimile).

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Die Lebensversicherung in der Höhe von 5000 Euro, die Wilhelm A. für seine Tochter abgeschlossen hatte, wollte daraufhin nichts ausbezahlen. Obwohl der Vater vor Vertragsabschluss einen kompletten Gesundheits-Check durchführen hatte müssen, weil er schon 65 war. "Und da war er gesund", erzählt Petra Z.

Harter Kampf

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"Ich weiß nicht, warum die Ärztin glaubt, mein Vater sei Alkoholiker gewesen.Ich habe sie angerufen, aber sie hat mir nur unterstellt, aufs Geld aus gewesen zu sein", erzählt Petra Z. Dass ihr Vater sicher kein Alkoholiker war, konnte Z. aber weder der Versicherung, noch der Ärztin beweisen, denn: "Mein Vater wollte verbrannt werden."

Mehr als eineinhalb Jahre hat Petra Z. nun für ihren Vater gekämpft, wie sie sagt. "Es ging mir nicht um die 5000 Euro", beteuert die 31-Jährige. "Ich wollte einfach nur Gerechtigkeit für meinen Vater." Deshalb wandte sich Z. an die Patienten- und an die Volksanwaltschaft.

Laut Patientenanwalt Gerald Bachinger hat die Ärztin ihre Vermutung über die Todesursache als Feststellung in den Totenstein geschrieben. Und das dürfe nicht sein.

Dieser Meinung ist auch Volksanwalt Peter Kostelka: "Unserer Ansicht nach gab es nicht ausreichend Anhaltspunkte, um Alkoholismus als Todesursache festzustellen", sagt Kostelka. "Ärzte haben nicht Kriminalisten zu sein, und auch nicht Sherlock Holmes. Sie haben nur festzustellen, was die Todesursache ist."

Diskriminierung

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Fehldiagnosen auf Totenscheinen kommen der Volksanwaltschaft "nicht sehr oft, aber doch hie und da" unter. Die Probleme, die damit geschaffen werden, können für die Hinterbliebenen aber schwere Folgen haben: "Angehörige werden diskriminiert, kriegen psychische Probleme. Aber auch finanzielle, wenn die Versicherung aussteigt", sagt Kostelka. Ein Prozess berge in vielen Fällen ein zu großes Risiko, weil sich die Ärzte auf ihre Schweigepflicht berufen können.

Im Fall von Petra Z. ist die Volksanwaltschaft aktiv geworden. Ein Brief an die Versicherung hat bewirkt, dass ihr die 5000 Euro Lebensversicherung doch ausbezahlt wurden. "Ich war die ganze Zeit in Kampfbereitschaft. Jetzt geht es zum ersten Mal wieder bergauf", sagt Petra Z.