Chronik

"Skiper": Hohe Haftstrafen für Kulterer und Striedinger

Einer der pikantesten Strafprozesse in der Causa Hypo Alpe Adria Bank ging am Donnerstag mit einem kleinen Erdbeben zu Ende. Im Zusammenhang mit der Vergabe von Millionen-Krediten rund um das kroatische Luxus-Hotelprojekt „Rezidencija Skiper“ wurde der frühere Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer zu vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt, sein Ex-Kollege Günter Striedinger fasste fünf Jahre und acht Monate Haft aus. Außerdem wurden sie zu 500.000 Euro Schadenersatz verknackt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Der angeklagte Schaden zum Nachteil der früheren Kärntner Hausbank umfasste fünf Kredite aus den Jahren 2002 bis 2005 in Höhe von insgesamt 105 Millionen Euro. Verurteilt wurde das Duo aber nur für ein Darlehen in Höhe von 70,3 Millionen Euro, in den vier anderen Fällen wurden Kulterer und Striedinger sogar freigesprochen.

"Ohne Sicherheiten"

Freisprüche gab es für den ehemaligen Skiper-Betreiber Miro O. und seine Geschäftsführerin Ljubica M. Die hohen Haftstrafen sind nicht nur den Verurteilten in die Knochen gefahren, sondern haben auch bei ihren Verteidigern wie eine Bombe eingeschlagen. Mit den Vorstrafen aus früheren Strafverfahren haben Kulterer und Striedinger somit insgesamt zehn Jahre unbedingte Haft aufgebrummt bekommen – das ist die maximale Höchststrafe, die sie in Causa Hypo überhaupt bekommen konnten. Laut Richter Uwe Dumpelnik sollen die zwei Kärntner Skandalbanker diesen Skiper-Kredit ohne Sicherheiten und Rückzahlungsgewähr durch die Kreditnehmerin vergeben haben. Daher müssen man davon ausgehen, dass sie ihre Befugnis über fremdes Vermögen (Bankvermögen) missbraucht haben.

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„Die Verurteilung bei diesem einen Kredit erfolgte nur deshalb, weil die Studie über die technische Machbarkeit des Projekts fehlte. Die Kreditvergabe hätte man laut Richter zurückstellen und neu diskutieren müssen“, sagt Sebastian Lesigang, Verteidiger von Striedinger, im Gespräch mit dem KURIER. „Wenn in einem Kreditantrag nur die technische Machbarkeitsstudie fehlt, kann das kein Verbrechen sein, für das man eine derart hohe Haftstrafe erhält.“ Nachsatz: „Das Urteil ist aus meiner Sicht nicht haltbar.“ Sebastian Lesigang wird gegen das Urteil berufen und eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlegen. Detail am Rande: Striedinger hat bereits vier Jahre Haft aus den früheren Verurteilungen abgesessen. Dabei ist ihm aber auch ein kleiner Teil der Strafe bedingt erlassen worden.

Berufung angemeldet

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Kulterers Verteidiger Josef Weixelbaum und Ulrike Pöchinger sind ebenfalls fassungslos. Auch sie werden Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, wie es zu diesem Schuldspruch gekommen ist“, sagt Pöchinger zum KURIER. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Verurteilung beim Obersten Gerichtshof nicht halten wird.“ Auch der renommierte Linzer Strafrechtler Wolfgang Moringer, der die Freisprüche für die beiden Kroaten erwirkte, ist über die harten Strafen entsetzt.

Heftige Schelte

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„Wir sind alle schockiert. Selbst der Sachverständige sagte, die Kreditvergabe sei dann vertretbar, wenn man davon ausgeht, dass der Hypo-Aufsichtsrat bzw. der Hypo-Kreditausschuss bestimmte Informationen darüber hatte“, sagt Wolfgang Moringer zum KURIER. „Diese Informationen hatten diese auch. Wenn man die Ergebnisse des Beweisverfahren halbwegs sachgerecht würdigt, darf wegen dieses Kredites in Wirklichkeit niemand verurteilt werden.“ Nachsatz: „Es waren neben Kulterer und Striedinger damals noch andere im Hypo-Vorstand, aber nur diese zwei Vorstände hat man herausgegriffen.“