Chronik/Burgenland

Missbrauchs-Prozess: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Aktuell läuft der bis 18 Uhr angesetzte Prozess am Eisenstädter Landesgericht noch. Der Angeklagte wurde im Laufe des Vormittags einvernommen, mehrere Zeugenaussagen sind geplant. 

Der Mann wird in den folgenden Punkten angeklagt: 

  • Eine 12-Jährige von Anfang 2018 bis Ende 2018 schwer sexuell missbraucht zu haben.
  • Eine 11- und eine 12-Jährige 2018 sexuell missbraucht zu haben.
  • Ein 13-jähriges Mädchen im Herbst 2019 sexuell missbraucht zu haben.
  • Ein 15-jähriges Mädchen mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt zu haben.
  • Eine 12-Jährige zur Übersendung von Nacktbildern genötigt zu haben.
  • Zusätzlich schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl und Entfremdung eines unbaren Zahlungsmittels.

Im Zuge von regelmäßigen Treffen in der Wohnung des jungen Mannes im Nordburgenland sei es immer wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen. Bei den Zusammentreffen wurde laut Angeklagtem regelmäßig Suchtgift konsumiert. In diesem Zustand habe er auch nicht mitbekommen, wenn Mädchen ihn gebeten haben, aufzuhören.

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Teilweise habe er auch durch die laute Musik bei Partys die Aufforderungen nicht gehört, sagt der Angeklagte. Auch habe er die Mädchen äußerlich meist älter eingeschätzt und keinen Ausweis verlangt.

Der Spitzname des Angeklagten

Laut Zeugenaussagen hatte der Mann im Freundeskreis den Spitznamen "Kinderfi****". Das bestreitet der Angeklagte aber.

In den verschiedenen Tatzeiträumen zwischen 2018 und 2019 war der mutmaßliche Täter teilweise noch selbst Jugendlicher. 

Zur Finanzierung seiner Sucht habe er im Jahr 2022 Bargeld aus den Räumlichkeiten, in denen er gearbeitet hat, gestohlen. Unter anderem aus einem Glas, das mit Spenden für die Ukraine gefüllt war.

Nacktbilder gefordert

Ein Mädchen soll er im Jahr 2017 via „Snapchat" außerdem zur Anfertigung von Nacktbildern genötigt haben. Diese Tat bestreitet der Angeklagte zur Gänze. Bei den vorgeworfenen Diebstählen zeigt er sich geständig, korrigierte die Summe an Bargeld jedoch nach unten. 

Die Opfer wurden im Vorfeld in einer kontradiktorischen Vernehmung befragt.  „Ich habe ihn gefragt, ob er nicht wenigstens ein Kondom drüber ziehen könne“, sagte eines der minderjährigen Opfer. In anderen Fällen soll er die Mädchen sexuell berührt haben. 

Vergewaltigung: Objektiv ja, aber...

Zur Finanzierung seiner Sucht habe er im Jahr 2022 Bargeld aus den Räumlichkeiten, in denen er gearbeitet hat, gestohlen. Unter anderem aus einem Glas, das mit Spenden für die Ukraine gefüllt war. Bei den Delikten bezüglich Diebstahl, wurde der 22-Jährige für schuldig gesprochen, wenn auch die Geldsumme an seine Aussagen angepasst wurde.

Freigesprochen wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner damaligen Freundin. „Objektiv haben sie die Tat begangen“, so Richterin Gabriele Nemeskeri. Das Gericht könne aber nicht nachweisen, ob er die Stop-Rufe gehört habe. Im Zweifel für den Angeklagten, hieß es.

Mann muss zur Männerberatung

Teilweise schuldig gesprochen wurde er beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Zusätzlich muss er zur Männerberatung gehen und dem Gericht Bericht erstatten. Separat verhandelt wird noch der Besitz von pornografischen Darstellungen Minderjähriger.

Der 22-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, zwei Jahre davon in einer Probezeit von drei Jahren. Dass er zum Tatzeitpunkt zum Teil noch Jugendlicher oder junger Erwachsener war, wurde ihm mildern nachgesehen.

Die bisherige Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet, in rund eineinhalb Monaten hat er außerdem bereits zwei Drittel seiner Haft verbüßt. Seine Verteidigerin verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.