Spätes Urteil um Volksabstimmung
Von Thomas Orovits
Wenn ein Höchstgericht entscheidet, ist die politische Karawane längst weitergezogen. Wolfgang Rauter von der Liste Burgenland hat vor einem Jahr alle Register gezogen, um die damals anstehende Fusion von Bewag und Begas zu verhindern. Mittlerweile heißt das verschmolzene Unternehmen Energie Burgenland, Rauter ist Bürgermeister von Großhöflein – aber erst in diesen Tagen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter der Zahl B1223/12 eine Beschwerde Rauters aus dem Vorjahr abgewiesen.
Anfang 2012 wollte Rauter mit einer Volksabstimmung die Fusion der Energieunternehmen verhindern, gegen einen abschlägigen Bescheid der Gemeinde Großhöflein beschwerte er sich bei der BH Eisenstadt-Umgebung, danach beim Höchstgericht. Der VfGH begründete sein Urteil kurz gefasst so: Rauter habe seine Beschwerde bei der BH nicht als „Bevollmächtigter“ der Unterzeichner des Antrags auf Volksabstimmung eingebracht, sondern bloß als „Einzelperson“.
Über die Ablehnung des Plebiszits selbst wurde nicht geurteilt, dafür sind aber ohnehin alle Fristen verstrichen.Auch wenn sich Rauter als Richter darüber ärgern könnte, als Bürgermeister hat er ohnehin andere Prioritäten und wird nicht unfroh sein, dass es gegen den VfGH-Spruch kein Rechtsmittel gibt.