Patientin begrapscht: Arzt wurde verurteilt
Sie kam wegen einer Erkältung zum Arzt, am Dienstag traf die 32-Jährige den Herrn Doktor wieder vor Gericht. Wie der KURIER berichtete, soll ein 71-jähriger Mediziner seiner Patientin bei der Untersuchung die Brüste massiert haben, um sich sexuell zu erregen. Der pensionierte Arzt musste sich am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig.
Der Mediziner war als Vertretungsarzt tätig, als die Patienrin in die Praxis kam. "Ich war sehr verkühlt und hatte brennende Schmerzen in der Brust", sagt die 32-Jährige. Nachdem er sie abgehört hatte, habe ihr der Doktor die Brust abgetastet. "Er hat mit der Hand in den BH gegriffen. Die Untersuchung war ganz anders als beim Gynäkologen. Es war sehr unangenehm, mir ist es eiskalt über den Rücken gelaufen."
"Ertappt"
Merkwürdig ist auch der Arzt-Assistentin die Untersuchung vorgekommen. Als sie den Behandlungsraum betrat, " hatte der Doktor die gesamte Hand im BH", so die Zeugin. "Er hat die Hand schnell herausgenommen. Ich hatte den Eindruck, er hat sich ertappt gefühlt."
Als sie bekleidet gewesen sei, habe der Arzt sie nochmals an der Brust berührt, so die Betroffene. "Hatten Sie den Eindruck, dass der Arzt seine Stellung ausnützen wollte", fragte Richter Wolfgang Rauter, worauf das mutmaßliche Opfer bejahte.
Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück. "Nachdem ich eine Bronchitis bei der Patientin diagnostiziert hatte, habe ich ihr gesagt, dass die Schmerzen in der Brust von der Verkühlung kommen. Sie hat gesagt, dass könne nicht sein. Deshalb habe ich sie weiter untersucht. Ich wollte nur durch Tasten feststellen, ob vom Brustgewebe Schmerzen ausgehen." Er habe nie direkt in den BH gegriffen, einen sexuellen Hintergrund habe es gar nicht gegeben.
Mit der Frage, wie solche Untersuchungen üblicherweise ablaufen, wurde auch ein Sachverständiger konfrontiert. "Untersuchungen von Körperteilen sind immer unbekleidet durchzuführen", erklärte der Gynäkologe. "Knetende Handbewegungen", wie sie die Patientin geschildert hatte, seien "keine Vorgehensweise, die ein Arzt durchführen würde", befand der Gutachter.
Der Unterschied
Die Staatsanwältin hielt den Strafantrag aufrecht: "Jede Frau weiß, dass ein Unterschied besteht zwischen einer ärztlichen Untersuchung und einem Streicheln oder Massieren." Die Verteidigung forderte den "Freispruch im Zweifel".
Das Gericht sprach den Mediziner schuldig, er wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt und 8000€ Geldstrafe verurteilt. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
Überprüft wird der Fall vom Disziplinaranwalt der Ärztekammer. "Die Konsequenzen könnten bis zur Entziehung der Berufsberechtigung gehen", sagt Michael Lang, Präsident der Burgenländischen Ärztekammer.