Nitratbelastung: Grundwasser muss laut EuGH geschützt werden
Beim Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV) herrscht dieser Tage Jubelstimmung. „Uns ist ein epochaler Durchbruch im Bezug auf den Schutz des Grundwassers gelungen“, sagt WLV-Obmann Gerhard Zapfl.
Grund für die Euphorie ist ein dieser Tage ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieses kommt zum Entschluss, dass öffentliche Wasserversorger den Schutz des Grundwassers einfordern können. Wie das Urteil nun umgesetzt wird, sei die Frage, sagt Zapfl zum KURIER.
Doch der Reihe nach. Seit etlichen Jahren gebe es bereits Probleme mit steigenden Nitratwerten im Grundwasser, sagt Zapfl. Das könne bei Säuglingen und Kranken zu gesundheitlichen Problemen führen.
Zu den Kunden des größten Wasserversorgers des Burgenlandes zählen etwa 200.000 Personen. „Schon 2015 haben wird das Landwirtschaftsministerium ersucht, das bundesweite Aktionsprogramm Nitrat so anzupassen, dass die Nitratbelastung unter den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter sinkt.“
Damals habe es geheißen, Wasserversorger hätten keinen Anspruch, diese Forderung zu stellen. „Da haben wir uns – gemeinsam mit der Gemeinde Zillingdorf (NÖ, Anm.) und einem Biobauern an das Verwaltungsgericht Wien gewandt“. Dieser reichte den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter.
Wie eine Untersuchung aus dem Vorjahr gezeigt hatte, sind erhöhte Nitratwerte fast nur bei privaten Hausbrunnen zu finden. Das Nitrat im Trinkwasser gelangt hauptsächlich durch landwirtschaftliche Düngung ins Grundwasser. Ohne Aufbereitung landet es auch in den privaten Hausbrunnen.
Grenzwerte
„Bisher haben wir die Grenzwerte noch nicht überschritten. Aber wenn die hohe Nitratbelastung sich so weiterentwickelt, könnte das bald der Fall sein“, sagt Zapfl.
Er fordert nun vom zuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (bmnt) Verbesserungen der gesetzlichen Regelungen. Dazu müsse es „entsprechende Maßnahmen bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung“ geben.
„Abhängig vom Urteil des EuGH wird das Verwaltungsgericht zu entscheiden haben, ob bzw. in welcher Form den Beschwerdeführern der beantragte Anspruch zusteht“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Im Laufe des Verfahrens sei aber bereits eine neue Verordnung u. a. mit verstärkten Aktionen zur Verringerung bzw. Vorbeugung von Nitrateinträgen festgelegt worden.
Reaktionen zum EuGH-Urteil
Auch die Landesräte Christian Illedits und Astrid Eisenkopf (beide SPÖ) begrüßten die Entscheidung. Sie habe „Auswirkungen für ganz Europa. Im Sinne der Bevölkerung bringt das Urteil viel Sicherheit für die Zukunft“, sagte Illedits.
„Das Urteil ist ein wichtiger Beitrag, das Wasser zu schützen. Wir benutzen alle denselben Boden, dieser muss geschützt werden. Eine gesunde Umwelt muss im Interesse aller sein“, stellte Eisenkopf fest.
Auch der Technische Leiter des WLV, Helmut Herlicska zeigt sich zufrieden: "Dieses Urteil gewährleistet, dass die Bevölkerung ohne aufwendige Aufbereitungsmaßnahmen und dadurch entstehende hohe Kosten auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann.“
SPÖ-EU-Umweltsprecher Günther Sidl begrüßt die Entscheidung: „Steigende Nitrat-und Pestizidwerte im Grundwasser sind ein Gesundheitsrisiko. Wir haben zu Recht strenge Grenzwerte in Österreich, damit das Leitungswasser auch sicher bleibt. Es darf allerdings nicht sein, dass die KonsumentInnen für die Umweltverschmutzung durch die Landwirtschaft zur Kassa gebeten werden. Unser Trinkwasser muss sauber und günstig bleiben“, betont Sidl.