Burgenland-Wahl: 9 Tage Hochspannung bis zum 19. Jänner
Von Michael Pekovics
Landtagspräsident Robert Hergovich tut es schon heute. Die Spitzenkandidaten Anja Haider-Wallner (Grüne), Norbert Hofer (FPÖ) und Christoph Schneider (Neos) auch – und wohl noch viele andere Burgenländerinnen und Burgenländer mehr.
In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Möglichkeiten, vom Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Dennoch sinkt die Wahlbeteiligung auch im Burgenland seit Jahren kontinuierlich, 2020 fiel sie erstmals auf knapp unter 75 Prozent. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist das Burgenland freilich weiter im Spitzenfeld. Wohl auch dank des im Jahr 2015 eingeführten vorgezogenen Wahltages.
Vorgezogener Wahltag 10. Jänner
Heute muss in jeder Gemeinde ein Wahllokal für zumindest zwei Stunden geöffnet sein – in jedem Fall von 18 bis 19 Uhr. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Außerdem finden sich alle Öffnungszeiten unter burgenland.at/wahl2025.
Wichtig: Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann am vorgezogenen Wahltag nicht erfolgen, auch die Abgabe einer Briefwahlkarte ist nicht zulässig.
Wahlkarte per Post
Wahlkarten können schriftlich bis zum 15. Jänner und mündlich bis zum 17. Jänner, 12 Uhr, beantragt werden. Die verschlossene Wahlkarte ist rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln. Sie muss dort spätestens am 17. Jänner bis 14 Uhr einlangen. Auf welchem Weg, spielt keine Rolle.
Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Wahlkarte am Wahltag im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist ebenso möglich.
Die "fliegende Wahlbehörde"
Bei mangelnder Geh- und Transportfähigkeit beziehungsweise Bettlägrigkeit oder für Menschen in Haft kann eine „fliegende Wahlbehörde“ beantragt werden – die Stimmabgabe ist mittels Wahlkarte möglich.
Wählen am Gemeindeamt
Hat man eine Wahlkarte beantragt, kann man seine Stimme jederzeit zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Gemeindeamts abgeben.
Der Wahltag am 19. Jänner
Am Wahltag selbst kann man seine Stimme in jener Gemeinde abgeben, in der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Mit einer Wahlkarte besteht die Möglichkeit, in jedem Wahllokal des Wahlkreises, in dem diese Gemeinde liegt, zu wählen. Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist möglich. Die Abgabe kann persönlich oder durch einen Überbringer erfolgen.
Was passiert eigentlich nach Wahlschluss?
Auch wenn sich die Zeit bis zum tatsächlichen Wahlschluss am 19. Jänner noch zieht, spätestens ab 16 Uhr werden an diesem Tag viele Beobachter und vor allem die Politik selbst mit Spannung auf die erste Hochrechnung warten.
Aber was passiert dazwischen? Wie wirkt sich das neue Vorzugsstimmensystem auf die Auszählung aus und wie lange werden wir am Wahltag auf ein Ergebnis warten müssen?
Sämtliche Stimmzettel, auch die Wahlkarten, werden am Wahltag in den Gemeinden ausgezählt. Die Gemeinden übermitteln die Stimmen- und Vorzugsstimmenergebnisse an die Kreiswahlbehörden. Diese ermitteln die vorläufigen Kreiswahlergebnisse und geben sie an die Landeswahlbehörde weiter. Diese ermittelt dann das vorläufige Landeswahlergebnis.
Wer sitzt im Landtag?
Während das vorläufige Wahlergebnis inklusive Mandaten schon am Wahlsonntag feststehen wird, erfolgt die Zuweisung der Mandate an die jeweiligen Kandidaten der Parteien erst im Lauf der folgenden Woche.
- Im ersten Ermittlungsverfahren auf Wahlkreisebene werden alle Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens vier Prozent der Stimmen erreicht haben.
- Über die Wahlzahl wird ermittelt, welche Partei wie viele Mandate bekommt.
- Wer über diese in den Landtag einzieht, entscheiden die Vorzugsstimmen.
- Der Listenplatz spielt nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 bei dieser Wahl erstmals keine Rolle mehr, außer wenn zwei Kandidaten gleich viele Vorzugsstimmen erhalten haben.
- Die Restmandate werden im zweiten Ermittlungsverfahren durch die Landeswahlbehörde vergeben. Hier kommt das d’Hondt’sche Verfahren zum Einsatz.
Besonderes Augenmerk wird aufgrund der neuen Regelung auf den Vorzugsstimmen liegen, meinte Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger. Die Auszählung werde dadurch am Wahltag etwas länger dauern als bisher.