Nächster Prozesstag: Hat Ortschef Wahlzettel gefälscht?
Im Prozess gegen den Deutschkreutzer Bürgermeister Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland), dem im Zusammenhang mit der burgenländischen Kommunalwahl 2017 Amtsmissbrauch vorgeworfen wird, sind am Mittwoch weitere Zeugen befragt worden. Der Ortschef hatte zum Prozessauftakt am Montag eingeräumt, mehrere Wahlkarten-Stimmzettel selbst ausgefüllt zu haben. Er betonte dabei, dies nur auf ausdrückliche Anweisung der betroffenen Bürger getan zu haben.
Als erster Zeuge wurde ein Rechtsanwalt befragt, der für zwei Frauen, für die 2017 Wahlkarten abgegeben worden waren, mit der Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft, Anm.) beauftragt war. Eine der beiden habe wegen einer psychischen Erkrankung Medikamente nehmen müssen, sie habe aber damit den Alltag bewältigen können, schilderte der Anwalt. Auf die Frage des Gerichts, ob die Frau 2017 in der Lage gewesen wäre, zu erkennen, was ein Wahlkarten-Antrag ist, antwortete er: „Ich glaube, ja. Sie ist eine typische Deutschkreutzerin und am Geschehen interessiert.“ Ob die zweite von ihm vertretene Frau damals in der Lage gewesen sei, selbst zu wählen? „Eher ja“, sagte der Jurist.
"Hätte ihn sowieso gewählt"
Eine andere Zeugin schilderte, Bürgermeister Kölly habe ihr die Wahlkarte nach Wien gebracht. Das habe man zuvor sicher mündlich vereinbart. „Wer hat den Stimmzettel ausgefüllt?“, erkundigte sich Karin Lückl, die Vorsitzende des Schöffensenats. „Ich kann mich nicht mehr im Detail erinnern“, sagte die Zeugin und meinte: „Wenn er (der Angeklagtem Anm.) es gemacht hat, dann war es sicher in meinem Sinn.“
„Haben Sie ihm gesagt, was er ankreuzen soll?“, fragte die Richterin. „Dass er sich selbst wählt, war für mich klar, außerdem hätte ich ihn sowieso gewählt“, sagte die Zeugin und fügte hinzu: „Vom Herrn (Landeshauptmann Hans Peter, SPÖ, Anm.) Doskozil kann man es sich auch ausrechnen, wen er wählt.“ Kölly habe die Kreuze am Stimmzettel „sicher nicht gegen meinen Willen gemacht“, hielt sie fest.
Eine andere Zeugin verneinte anfangs, vor der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2017 überhaupt eine Wahlkarte bekommen zu haben. „Da ist nur einer rübergekommen mit einem Zettel und ich habe unterschrieben“, sagte die Frau, die schon seit längerem nicht mehr in Deutschkreutz lebt. Den Zettel habe der Mann wieder mitgenommen. An einen Besuch des Bürgermeisters - wie sie bei ihrer Befragung durch die Polizei angegeben hatte - könne sie sich nicht mehr erinnern, sagte die Frau auf mehrfache Nachfrage.
Ein anderer, betagter Ortsbewohner hatte zum Beweisthema, ob seine Nachbarin 2017 eine Wahlkarte erhalten habe oder nicht, keine Wahrnehmungen. Der auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesene Mann wurde deshalb bald wieder aus dem Zeugenstand entlassen.
Am Nachmittag sind weitere Zeugenbefragungen vorgesehen. Ob das Gericht noch heute ein Urteil verkündet, hängt von den weiteren Beweisanträgen ab. Zu entscheiden gilt es etwa, ob auch ein Zeuge gehört werden soll, der sich in Deutschland aufhält.