Chronik/Burgenland

Land muss Gemeinde Ollersdorf fast 120.000 Euro nachzahlen

118.404 Euro. Diesen Betrag muss das Land an die Gemeinde Ollersdorf zahlen. Das hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in der Vorwoche entschieden, der 17-seitige Spruch liegt dem KURIER vor. 

Während Ollersdorfs ÖVP-Bürgermeister Bernd Strobl darin "Gerechtigkeit für die Gemeinden" erblickt, heißt es aus der Rechtsabteilung des Landes, dass die Entscheidung "juristisch unspektakulär" sei. Und es gebe mit Sicherheit keine Benachteiligung von ÖVP-Gemeinden.

Worüber seit Jahren gestritten wurde: Fast auf den Tag genau vor vier Jahren brachte die Marktgemeinde mit knapp 1.000 Einwohnern bei der Landesregierung einen Antrag auf Entschädigung gemäß § 12 Straßengesetz ein.

In Absatz 3 des Gesetzes heißt es, dass Kommunen entlang von Landesstraßen für die Ableitung von Regenwasser ausreichend dimensionierte Längskanäle errichten müssen und die Landesstraßenverwaltung für die "Mitbenützung" des Kanals eine Entschädigung zahlt. Und: "Die Höhe der Entschädigung ist durch Verordnung der Landesregierung für das gesamte Landesgebiet festzulegen"

Die Landesregierung lehnte den Antrag ein halbes Jahr später mit dem Hinweis ab, Ollersdorf habe die Kanalarbeiten schon vor Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen und deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung. Daraufhin hat sich die von Brand Rechtsanwälte Gmbh vertretene Gemeinde an das LVwG gewandt, das seinerseits den Verfassungsgerichtshof mit der Causa befasste.

Letztlich gaben die Gerichte Ollersdorf recht. Denn es sei "nicht entscheidend, wann dieser Kanal errichtet wurde" - sondern nur, dass er errichtet, ausreichend und funktionstüchtig sei. Denn nur das stehe in  § 12, Absatz 3, des burgenländischen Straßengesetzes. 

Bürgermeister Strobl, der schon manchen Strauß mit der roten Landesregierung ausgefochten hat, freut sich, "dass man auch im Großfürstentum Burgenland zu seinem Recht kommen kann". 

Weil der Rechtsstreit schon lange vor 2020 begonnen habe, stelle sich für ihn auch die Frage der Valorisierung der 118.404 Euro. Und Strobl hält es auch für möglich, dass auch anderen Gemeinden Nachzahlungen zustehen könnten.

Letzteres stellt das Land in Abrede: "Andere Gemeinden können aus der Entscheidung des LVwG keine Rechte oder Ansprüche ableiten", heißt es am Dienstag.

Das Land habe auch immer rechtens gehandelt, weil die damals geltende Verordnung vollzogen werden musste. Im Übrigen gingen "die gesetzliche Grundlage und die erst Ende 2022 vom VfGH aufgehobene Verordnung auf die frühere ÖVP-Landesrätin Michaela Resetar zurück, teilt das Land in einer Aussendung mit. Resetar ist im Sommer 2015 aus der Landesregierung ausgeschieden.