Chronik/Burgenland

Im Streit um die Schulleitung soll ein Personalberater helfen

In dem seit rund sechs Jahren köchelnden Rechtsstreit um die Direktorenbestellung am Gymnasium Oberschützen planen Landesschulrat (LSR) und Bildungsministerium nun ein "externes Assessment" für die amtierende Direktorin Ingrid Weltler-Müller und Gegenkandidat Franz Stangl. Das Ministerium werde das "Personalberatungsunternehmen Deloitte" beauftragen, sagte LSR-Präsident Heinz Josef Zitz am Montag. Ende Juni oder Anfang Juli sollen die Kontrahenten getestet werden. Auf dieser Grundlage erstellt das Ministerium dann einen neuerlichen Bescheid. Er wolle die Causa "endlich abgeschlossen" haben, sagt Zitz.

Auf KURIER-Anfrage versichern Weltler-Müller wie Stangl, bisher nur "gerüchteweise" von der neuen Wendung gehört zu haben. Sie könnten deshalb noch nicht sagen, ob sie sich dem Assessment stellen. Präsident Zitz geht aber "nicht davon aus, dass sie nicht teilnehmen".

Hürdenlauf

Der ÖVP-nahe Stangl war 2010 im Bestellungsverfahren des LSR mit 303 zu 306 Punkten gegen die SPÖ-nahe Weltler-Müller unterlegen. Obwohl ÖVP, FPÖ und Grüne im Kollegium des LSR massive Bedenken äußerten, beharrte die SPÖ-Mehrheit, das Ministerium bestellte 2011 die Frau. Damit Stangl, der von der Rechtswidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens überzeugt ist, die Entscheidung des Ministeriums rechtlich bekämpfen konnte, brauchte er einen begründenden Bescheid. Erst ließ sich das Ministerium lange Zeit, dann wurde der Bescheid durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Das war Anfang Dezember 2015.

Das Gericht hatte moniert, dass sich Schulbehörden und Landesregierung nur "unvollständig mit der Frage auseinandergesetzt (haben), welcher der beiden sich bewerbenden Personen der Vorzug zu geben ist". Die "Abwägung hinsichtlich der Kenntnisse, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten unterblieb". Und dann: "Ohne Ermittlung (...) der ausgeschriebenen Fähigkeiten und Kenntnisse konnte in der Sache keine Entscheidung getroffen werden".

Die Personalberater sollen diese offenen Fragen nun klären, entscheiden wird am Ende natürlich wieder das Ministerium. Warum man einen externen Gutachter brauche und ob diese Vorgangsweise nicht ein Misstrauensvotum gegen den Landesschulrat sei, blieb im Ministerium indes unbeantwortet.