Chronik/Burgenland

DNA-Spur auf der Flasche ließ Weindieb auffliegen

Ausnahmsweise kein Schlepper, sondern ein Mann, der zuhauf Weinflaschen aus einem Weinkeller geschleppt haben soll, musste sich am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem 46-jährigen deutschen Staatsbürger zur Last, 305 Flaschen im Wert von 242.000 Euro gestohlen zu haben. Motiv: Finanzielle Probleme wegen Spielsucht.

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Laut Anklage soll der Mann mittels eines widerrechtlich erlangten Schlüssels mehrmals ins Lager des Weinguts im Bezirk Neusiedl am See eingedrungen sein und die 305 hochpreisigen Flaschen mitgenommen haben.

 

„Es tut mir leid, dass ich Leute geschädigt habe“, bekannte sich der 46-Jährige laut APA schuldig, gestand aber nur den Diebstahl von 72 Flaschen. Mehr als 300 Flaschen „wäre eine Lkw-Ladung, das muss man sich einmal vorstellen“, ergänzte sein Verteidiger.

Von September 2021 bis März 2022 soll der Mann, dem schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl zur Last gelegt wird, dreimal in dasselbe Weingut eingestiegen sein, in dem er zeitweise auch gearbeitet hat. Neben Weinflaschen soll er auch mehreren Personen Schmuck gestohlen haben. Er habe ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern aufgebaut und es ausgenützt, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt liege der Schaden bei über 300.000 Euro.

Überführt wurde er durch einen DNA-Treffer auf einer Weinflasche.

Mit dem Deutschen waren auch seine ehemalige Lebensgefährtin und ein langjähriger Freund angeklagt. Beide sollen dem 46-Jährigen ein Bankkonto und einen Account für einen Online-Marktplatz zur Verfügung gestellt haben, damit er die gestohlenen Flaschen verkaufen konnte. Ihnen wurde Hehlerei vorgeworfen.

Schaden neu bewerten

Sie bekannten sich nicht schuldig und wollten nicht gewusst haben, dass es sich um illegale Geschäfte handelte. Auch der Erstangeklagte betonte, er habe den beiden nichts davon erzählt.

Seine Ex-Partnerin beteuerte, dass sie nicht gewusst habe, woher das Geld stammte und nicht nachfragte: „Ich war naiv.“ Der Freund erzählte, der Mann habe ihm gesagt, das Geld stamme von seiner Mutter.

Der Prozess gegen den Erstangeklagten wurde vertagt, der Schaden soll noch einmal genau bewertet werden.

Seine Ex-Partnerin wurde zu drei Monaten bedingter Haft und sein Freund zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.