Wegen Polizei-Weihnachtsfeiern: Weitere Anklage in Causa Commerzialbank
In der Causa Commerzialbank Mattersburg gibt es eine weitere Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), da die Bank Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg bezahlt haben soll. Angeklagt ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Instituts, für drei Polizisten gibt es ein Diversionsangebot, ein weiterer Polizist habe dieses bereits angenommen, berichtete die WKStA. Ex-Chef Martin Pucher ist in diesem Fall nicht angeklagt.
Angeklagt ist ein namentlich nicht bekanntes ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Der Strafantrag wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht. Laut Anklage hat die Commerzialbank in mehreren Jahren die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen bezahlt, um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Das Strafausmaß hierfür beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Eingestellt wurden die Ermittlungen in diesem Fall hingegen gegen ein weiteres Vorstandsmitglied sowie den Vorstandsvorsitzenden Martin Pucher. Er sei im gesamten Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt sowie in weiteren Punkten angeklagt, weswegen keine wesentliche Strafe wegen dieses Delikts zu erwarten ist. Auf eine Anklage sei daher gesetzlich verzichtet worden, hieß es.
Offene Verfahren
Vier großteils führenden Polizeibeamten wiederum wird entsprechende Vorteilsnahme zur Beeinflussung vorgeworfen, da sie die Kostenübernahme angenommen haben. Alle vier haben die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot einer Diversion erfüllt, hieß es. Einer sei voll inhaltlich geständig, wodurch eine Diversion in Form einer Probezeit möglich war. Die drei weiteren haben die Verantwortung übernommen - zwei Personen wurde eine Diversion in Form eines Geldbetrages (1.350 Euro) angeboten, einer Person in Form einer Probezeit. Diese Verfahren sind noch offen.
Diese drei Polizisten und die angeklagte Ex-Bankerin werden allesamt von Rechtsanwalt Mirko Matkovits (Beck+Partner) vertreten.
Dass diverse Weihnachtsfeiern aus Mitteln der Commerzialbank finanziert wurden, stimme zwar, so der Anwalt. Aber die Ex-Bankerin sei keineswegs „Mittelsfrau“ der Bank zur Polizei gewesen, sondern „Vollzugsorgan“ der von Bankgründer Martin Pucher getroffenen Entscheidungen.
Außerdem sei sie nur für eine, nämlich die kleinste der drei Polizeiinspektionen „zuständig“ gewesen. Die dortigen Kosten für Getränke und Snacks pro Person: 22 bis 24 Euro. Also weit unter der Bagatellgrenze von 100 Euro – das schließe eine Strafbarkeit aus.
Was die WKStA anders sieht. Die Kosten seien nicht auf die Teilnehmer aufzuteilen, sondern als Gesamtbetrag zu sehen. Der läge selbst in dieser kleinen Polizeidienststelle deutlich über 100 Euro.
Der Strafantrag, die Diversionen sowie die Teileinstellung der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung der Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats. Die nun eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden Strafverfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank im Jahr 2020.
Die WKStA ermittelt gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung weiterhin wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie diverser Korruptionsvorwürfe. Derzeit wird von einem Schaden in Höhe von zumindest 600 Mio. Euro ausgegangen.
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht, aber er könnte schon Anfang des Jahres stattfinden, heißt es aus dem Landesgericht Eisenstadt. Also noch vor dem nächsten Prozess mit Pucher-Beteiligung.
Da geht´s dann um 70 Millionen Euro.