„Bürgermeister Strobl hat Büchse der Pandora geöffnet“
Von Thomas Orovits
Als der KURIER im August berichtete, das Land müsse der südburgenländischen Gemeinde Ollersdorf nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) 118.404 Euro zahlen, gab sich das Land noch gelassen: Die Entscheidung sei „juristisch unspektakulär“ und nicht auf andere Kommunen anwendbar.
Mittlerweile hat das Land eine andere Sicht.
Der Ollersdorfer ÖVP-Bürgermeister Bernd Strobl habe damit „die Büchse der Pandora“ geöffnet, so Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) am Mittwoch im Eisenstädter Landhaus. Denn mittlerweile hätten gut zwei Dutzend weitere ÖVP-Gemeinden „parteipolitisch gesteuert“ Entschädigungsforderungen ans Land geschickt.
Worum es geht: 2020 begehrte Ollersdorf von der roten Landesregierung auf Grundlage des Straßengesetzes eine Entschädigung. Wofür?
Kommunen müssen entlang von Landesstraßen fürs Regenwasser Kanäle errichten, für deren „Mitbenützung“ die Landesstraßenverwaltung eine Entschädigung leistet. Die Landesregierung lehnte den Antrag ab. Ollersdorf habe die Arbeiten schon 2009, ein Jahr vor Inkrafttreten der entsprechenden Entschädigungsverordnung, abgeschlossen.
LVwG und Verfassungsgerichtshof gaben Ollersdorf aber recht. Die zeitliche Einschränkung des Entschädigungsanspruchs durch die Landesregierung sei unzulässig.
Das Land ist dennoch überzeugt, dass Ollersdorf keine Entschädigung zustehe, und wendet sich mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof.
Denn 2009 sei der Kanal bloß saniert worden, für die viel frühere Errichtung des Kanals müsste die Gemeinde vom Bund schon entschädigt worden sein, so Dorner.
Weil die Revision keine aufschiebende Wirkung hat, zahlt das Land die gut 118.000 Euro demnächst an Ollersdorf. Entscheidet der VwGH zugunsten des Landes, kommt das Geld retour. Ein halbes Jahr könnte es bis zu einem Urteil schon dauern.
Apropos retour: Dorner stellte Strobl, der den „gemeinsamen Weg verlassen“ habe, die Rute ins Fenster. Das Land prüfe, ob es Entschädigungen von der Gemeinde fordern kann, weil der Kanal auf Landesfläche liege.
An Gemeinden im Ollersdorfer Schlepptau appelliert Dorner, das VwGH-Urteil abzuwarten und nicht vorab „viel Geld für Sachverständige auszugeben“.