Chronik/Burgenland

Breite Kritik an Bauland-Abgabe und Landes-Monopol für Fotovoltaik

17 Seiten lang ist die Stellungnahme der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Fellner Wratzfeld & Partner zur geplanten Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes. Die Kanzlei hat im Auftrag der Esterhazy-Stiftungen die von der roten Landesregierung angepeilten Änderungen begutachtet und „ersucht höflich“ um die „Abstandnahme vom Novellierungsvorhaben“, heißt es am Ende der Expertise.

Kaum ein Gesetzesvorhaben der letzten Jahre wurde so kontroversiell diskutiert wie die Novelle zum Raumplanungsgesetz, deren Eckpunkte LH Hans Peter Doskozil und Landesrat Heinrich Dorner (beide SPÖ) Ende September vorgestellt haben. Die Novelle soll Anfang 2021 in Kraft treten.

Am Montag dieser Woche endete die Begutachtungsfrist und die Zahl von 30 Stellungnahmen zeugt von der Heftigkeit der Auseinandersetzung – üblicherweise trudeln nicht mehr als eine Handvoll ein.

Wie der KURIER berichtet hat, sorgen vor allem die Baulandmobilisierungsabgabe für unbebautes Bauland und vom Land festgelegte Maximal-Kaufpreise für Grundstücke für Widerstand. Auch das Monopol des Landes bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen über 100m2 stößt auf Ablehnung. Die Phalanx der Kritiker reicht von Verfassungsrechtlern und Interessensvertretern bis zu privaten Grundeigentümern und der Opposition im Landtag.

Kritik aus eigenem Lager

"Verfassungswidrige Doppelbesteuerung“

Die Esterhazy-Anwälte sehen in der Baulandmobilisierungsabgabe eine „verfassungswidrige Doppelbesteuerung“, weil sie eine „Gleichartigkeit zur Immobilienertragssteuer“ aufweise. Auch die Volksanwaltschaft hat sich skeptisch zur Novelle geäußert, mit der Doskozil Zustände vermeiden will, die „teilweise in westlichen Bundesländern“ vorherrschten, „dass sich die einheimische Bevölkerung, allen voran junge Familien, Bauland nicht mehr leisten können“.

Die Volksanwaltschaft begrüßt zwar die Baulandmobilisierung, bezweifelt aber die Tauglichkeit der von der Landesregierung gewählten Mittel. Grundstückseigentümer würden in ihrer „Privatautonomie unverhältnismäßig stark“ eingeschränkt, heißt es. Und selbst aus dem roten Wiener Magistrat kommt eine Abfuhr: Die Novelle wirke dem dringend notwendigen Ausbau der Fotovoltaik „massiv entgegen“ und widerspreche dem „verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz“.

Aus dem Büro des zuständigen Landesrats Dorner hieß es zum KURIER, man sichte die Stellungnahmen und werde dann reagieren. „Nachschärfungen“ seien möglich, an der grundsätzlichen „Stoßrichtung, Spekulantentum einen Riegel vorzuschieben“ halte man aber fest. Auf Einwände möglicher Verfassungswidrigkeit wird auf ein eigenes „internes Gutachten“ verwiesen, herzeigen will man es nicht.