Chronik/Burgenland

Regionales Entwicklungsprogramm: So kämpft das Land gegen Bodenverbrauch

Immer wieder ist das Burgenland wegen des hohen Bodenverbrauchs in der Kritik - zuletzt auch im KURIER. Dabei gibt es tatsächlich einige Initiativen, die die Raumordnung ressourcenschonender machen sollen.

Wie etwa das Regionale Entwicklungsprogramm für die Region "Eisenstadt und Umgebung - Mattersburg (Nord 2)" (REP Nord 2), das am Montag als letztes von insgesamt vier Paketen präsentiert wurde. 

"Wir haben hier Flächen definiert, die verbaut werden dürfen sowie solche, die wirtschaftlich, touristisch oder landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Gleichzeitig wurden Siedlungsgrenzen zum Schutz der Natur gezogen. Die Raumplanung soll nicht nur beschränken, sondern viel mehr neue, innovative Möglichkeiten für die Zukunft der Regionen aufzeigen", so Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner.

Um den Flächenverbau zu reduzieren, hält das Land an gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten – den interkommunalen Betriebsgebieten – fest. Neue Betriebsgebiete und Erweiterungen sind künftig nur mehr bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 Hektar zulässig.

  • Laut Umweltbundesamt liegt die Flächeninanspruchnahme beim Verkehr im Burgenland bei 37 Prozent, österreichweit sind es 33 Prozent.
  • Beim Anteil versiegelter Fläche am Dauersiedlungsraum liegt das Burgenland mit 7 Prozent deutlich unter dem Österreichschnitt von 9,1 Prozent und ist klar an erster Stelle.    
  • Mehr als ein Drittel der Fläche im Burgenland ist naturschutzrelevantes Gebiet (35,36 Prozent), in Österreich gesamt sind es etwa 27 Prozent.
  • Als Bauland (Bauland Wohnen, Dorfgebiet, Industriegebiet, Geschäftsgebiet, Betriebsgebiet, Mischgebiet) gewidmetes Gebiet sind nur 5,71 Prozent der Fläche des Burgenlandes ausgewiesen. Das heißt aber nicht, dass diese Flächen bereits bebaut sind, sondern nur gewidmet.

"Mehr als ein Drittel der Fläche im Burgenland ist naturschutzrelevantes Gebiet, nur zwischen ein und zwei Prozent der Flächen sind laut Umweltbundesamt versiegelt. Damit sind wir österreichweit punkto Bodenschutz an erster Stelle und wollen in diesem Bereich noch mehr Akzente setzen", hielt der Landesrat fest.

Basis für das neueste REP waren die Ergebnisse eines Bürger- und Gemeindebeteiligungsprozesses, an der sich insgesamt 1.562 Bürgerinnen und Bürger beteiligten (4,5 Prozent der Haushalte der Region). Auch der Gemeindebund und der Städtebund waren beteiligt.

So geht es weiter

  • Der Entwurf der Verordnung für das REP Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg liegt bereits öffentlich zur Einsichtnahme auf. 
  • Bis zum 17. September 2024 können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, begründete schriftliche Erinnerungen zum Regionalen Entwicklungsprogramm Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg vorbringen. 
  • Bis zum Ende des Jahres 2024 soll das REP Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg in Rechtskraft erwachsen.
  • Die Verordnung wird auch rechtlich verpflichtende Maßnahmen enthalten.
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Das Land ist in vier REP-Regionen aufgeteilt. 

  • Das sind Nord 1, wozu der Bezirk Neusiedl und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bezirk Eisenstadt gehören, 
  • Nord 2 (Teile des Bezirkes Eisenstadt und der Bezirk Mattersburg), 
  • die Region Mittelburgenland (Bezirk Oberpullendorf) und 
  • die Region Südburgenland (Oberwart, Güssing und Jennersdorf).

Die Vorarbeiten

Beim Erstellungsprozess der vier REP wurden mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern aller 171 burgenländischen Gemeinden mehrere Gesprächsrunden geführt und 481 überörtliche Siedlungsgrenzen mit einer Länge von insgesamt 240 Kilometer festgelegt.

  • 45 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen des Burgenlands bzw. rund 24 Prozent der Landesfläche wurde als Landwirtschaftliche Vorrangzone ausgewiesen. 
  • Im Vergleich dazu fallen rund 2 Prozent der Landesfläche auf Gebäude (inkl. Betriebs- und Gewerbegebiete) und 4 Prozent auf Verkehrsflächen
  • Außerdem wurden rund 3.000 Freiraumzonen und zahlreiche überörtliche Grünkorridore festgelegt und die rechtlichen Grundlagen für zukünftige Interkommunale Betriebsgebiete verankert.