Alle 71 Minuten rückt im Burgenland die Feuerwehr aus
Mehr als ein halbes Jahrhundert steht Alois Kögl im Dienste der Freiwilligen Feuerwehr. 1968 ist er als Zehnjähriger eingetreten: Als eines der ersten Mitglieder der Feuerwehrjugend leistete Kögl in seiner Heimatgemeinde Neufeld für das Burgenland Pionierarbeit. Heute ist er Chef über die 324 Feuerwehren des Landes.
Während Kinder und Jugendliche zu seinen Anfangszeiten noch relativ selten bei den Feuerwehren anzutreffen waren, kann Kögl heute nicht über Nachwuchsprobleme klagen: Mehr als zwei Drittel aller burgenländischen Feuerwehren (210) betreiben aktive Jugendarbeit. 1811 Burschen und Mädchen zwischen 10 und 16 Jahren waren im Vorjahr Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Zum Vergleich: 1983 waren es 132 Mitglieder.
Feuerwehrgesetz 1935
Der Grundstein für die Bildung von Feuerwehrjugendgruppen wurde bereits im ersten Burgenländischen Feuerwehrgesetz 1935 gelegt. Im Vorjahr feierte die Feuerwehrjugend Burgenland ihren 45. Geburtstag. „Heute geht es bei der Jugendarbeit nicht nur um Vermittlung von Wissen“, sagt Kögl. Auch die soziale Komponente stehe im Vordergrund. „Da wird nicht nur für den Wettkampf trainiert. Die Betreuer unternehmen mit den Jugendlichen auch gemeinsame Ausflüge oder gehen gemeinsam zum McDonald.“ Die Arbeit sei für die Betreuer sehr anstrengend. „Aber man bekommt viel zurück, es ist eine angesehene Aufgabe.“
Etwa 80 Prozent der Jungen blieben auch als Erwachsene bei der Wehr. Sie bekämen das theoretische und praktische Wissen schon von Kindesbeinen an vermittelt, das wiederum führe zu steigender Professionalität. Auch die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit funktioniere durch frühes Training immer besser.
Einsatzzahlen steigen
Dass die Feuerwehr Nachwuchs brauchen kann, das belegen wohl auch die Zahlen. Durchschnittlich alle 71 Minuten bzw. 18-mal pro Tag wurden die Mitglieder im Vorjahr zu einem Einsatz gerufen. 7.341 Einsätze wurden 2018 verzeichnet – das ist gegenüber dem Jahr davor eine Steigerung von etwa neun Prozent. Dabei leisteten die 17.249 freiwilligen Helfer insgesamt mehr als 95.000 Einsatzstunden. Müssten diese Leistungen abgegolten werden, entstünden laut Berechnungen des Landesfeuerwehrkommandos Kosten von weit über einer Million Euro pro Jahr.
Doch nicht nur die Einsatzstunden werden mehr, auch die Aufgabenbereiche werden umfangreicher, sagt Kögl. Während es in den Gründungsjahren der Wehren vornehmlich darum ging, Brände zu löschen, gilt es nun auch ganz andere Aufgaben zu bewältigen.
Vor allem technische Einsätze schlagen sich in der Statistik stark nieder: Sie machten im Vorjahr 73 Prozent aller Einsätze aus. Hier sind es vor allem die Unfälle von Pkw oder Lkw, die die Einsatzkräfte auf den Plan rufen (1.124 Einsätze). Aber auch Hochwasser (720 Mal) sowie Sturm und Unwetter (610 Mal) ließen die Einsatzkräfte ausrücken.
Grünes Licht für die FF-Finanzen
Bei den Freiwilligen Feuerwehren steht zwar das ehrenamtliche Engagement im Mittelpunkt, aber trotzdem gilt: „Ohne Geld ka‘ Musi“. Rund 2,5 Millionen Euro Basisbudget steht dem Landesfeuerwehrverband (LFV) jährlich zur Verfügung, dazu kommen noch diverse Einnahmen in der Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Die Prüfung der Finanzgebahrung der vergangenen vier Jahre stellt dem LFV ein tadelloses Zeugnis aus. „Perfekte Arbeit“, lobt auch Feuerwehrreferent und Landesvize Johann Tschürtz (FPÖ). Mängel wurden keine festgestellt. Empfehlungen, wie etwa die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anschaffungen, werden künftig umgesetzt.
Hintergrund der Prüfung ist auch die demnächst notwendige Sanierung des Landesfeuerwehrkommandos in Eisenstadt. Ausgehend von einem Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2016 rechnet Landesfeuerwehrkommanddant Alois Kögl mit einem Finanzbedarf von rund 15 Millionen Euro.
Trotz dieses massiven Investitionsbedarfs blickt er höchste burgenländische Feuerwehrmann optimistisch in die Zukunft. Das neue Feuerwehrgesetz sei zwischen Politik und sämtlichen Gremien nach zweijähriger intensiver Ausarbeitung – „bis auf ein paar Kompromisse“ – zur Zufriedenheit aller ausgearbeitet worden, sagt Kögl. Nun soll das neue Gesetz im Juni zur Begutachtung aufgelegt werden, sagt Tschürtz. Im Herbst solle es dann im Landtag beschlossen und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Details dazu werden demnächst bekannt gegeben.