Abgabenbetrug im Burgenland: Bedingte Haft für Ex-Gemeindemitarbeiter
Ein 64-jähriger ehemaliger Gemeindemitarbeiter aus dem Nordburgenland wurde am Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Der Mann hatte von 1998 bis 2021 den Mietern auf einem Mobilheimplatz zu hohe Verwaltungsabgaben verrechnet und die Differenz für sich behalten. Insgesamt entstand ein Schaden von rund 27.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte schuldig und gab an, aufgrund finanzieller Probleme gehandelt zu haben. Nach der Aufnahme von Krediten für eine Wohnung und ein Reihenhaus sei er in eine Schuldenfalle geraten, die ihn schließlich zu den illegalen Machenschaften verleitete. "Ich habe das einfach unterschätzt", gestand er. Nach der Trennung von seiner Frau blieb er mit Schulden in Höhe von 250.000 Euro zurück und sah keinen anderen Ausweg, als die Abgaben zu manipulieren.
Die Staatsanwaltschaft legte dar, dass der Mann über Jahre hinweg systematisch falsche Beträge verlangte. So kassierte er beispielsweise 500 statt der vorgesehenen 50 Euro für Verwaltungsaufwand und führte nur den geringeren Betrag an die Gemeinde ab. In manchen Fällen stellte er sogar fiktive Gesamtbeträge in Rechnung.
Richterin Karin Lückl verurteilte den Angeklagten zu 16 Monaten bedingter Haft und verpflichtete ihn zur Rückzahlung von 10.000 Euro. Die Forderung der Gemeinde von rund 9.000 Euro wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Wichtige Punkte
- Bedingte Haftstrafe: 16 Monate bedingt für schweren gewerbsmäßigen Betrug.
- Finanzielles Motiv: Der Angeklagte handelte aus Schuldennot.
- Schaden von 27.500 Euro: Der Mann muss 10.000 Euro zurückzahlen.