20-Jähriger gab sich als Mädchen aus, um Opfer zu erpressen
Von Michael Pekovics
Weil er vier Buben im Alter von 14 bis 18 Jahren im Chat und später auch bei Treffen dazu genötigt haben soll, dass diese an sich geschlechtliche Handlungen vornehmen, ist ein mittlerweile 20-Jähriger am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Ein Jugend-Schöffensenat verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Haft.
Die Anklage warf dem Burgenländer geschlechtliche Nötigung und pornografische Darstellung Minderjähriger vor. Die Taten seien stets „nach dem gleichen Muster gelaufen“, schilderte die Staatsanwältin. Der Angeklagte soll im Sommer 2014 als selbst noch Minderjähriger begonnen haben, über das soziale Netzwerk Instagram, wo er sich „als attraktives Mädchen“ ausgegeben habe, in Kontakt mit seinen Opfern zu treten.
Schmerzhafte geschlechtliche Handlungen
Seine Chatpartner soll er aufgefordert haben, an sich geschlechtliche Handlungen vorzunehmen, die zum Teil recht schmerzhaft waren. Später sei es auch zu Treffen mit den Opfern auf öffentlichen Toiletten gekommen, bei denen sich der Angeklagte als Freund des Mädchens ausgab. Unter dem Vorwand, dass das Mädchen dann Sex mit ihnen haben werde, soll er die Opfer zur Vornahme weiterer sexueller Handlungen gedrängt und sie dabei gefilmt haben. Weigerten sich diese, habe er ihnen angedroht, ihre intimen Fotos und Videos in sozialen Netzwerken sowie auf Bahnhöfen, an Schulen und Haltestellen zu veröffentlichen.
Ein fünfter Jugendlicher habe sich schließlich der Polizei anvertraut, die ihn im Juli des Vorjahres zu dem vereinbarten Treffen begleitete und den Angeklagten festnahm, so die Staatsanwältin. Sein Handy sei sichergestellt worden. Bei der Auswertung der Chatverläufe sei man auf 183 inkriminierende Fotos und 20 Videos gestoßen.
Reumütiger Angeklagter bekannte sich schuldig
Der mittlerweile 20-Jährige bekenne sich schuldig, er werde sich „voll reumütig und geständig verantworten“, sagte sein Verteidiger Nikolaus Mitrovits. Sein Mandant habe nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft eine Therapie begonnen.
Während des Beweisverfahrens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Angeklagte sei als zwei verschiedene Persönlichkeiten aufgetreten. „Ich finde das wirklich perfide, was er da gemacht hat“, stellte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer fest.
Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant von der ersten Einvernahme an geständig war. „Er hat alles zugegeben, ich glaube, das ist doch ein Zeichen, dass er sich damit auseinandersetzt.“ Der Angeklagte habe bereits versucht, Schadensgutmachung zu leisten und habe nun „nichts anderes mehr als seine Ausbildung“, bat sein Anwalt um ein mildes Urteil. „Ich bereue es zutiefst, es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte.
Der Schöffensenat sprach den 20-Jährigen schuldig. Er muss außerdem an eines der Opfer 500 Euro zahlen. Mit den übrigen Ansprüchen wurde der Privatbeteiligte, der 10.000 Euro geltend gemacht hatte, auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte sei mit großer krimineller Energie vorgegangen. „Im Vordergrund stand unserer Meinung nach die Machtausübung über die Opfer“, stellte die Vorsitzende, Richterin Birgit Falb, fest. Der 20-Jährige sowie die Staatsanwältin und die Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärung ab.