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Was macht eigentlich ein Architekt?

Das Tätigkeitsprofil des Berufsstandes ist vielfältig: „Wir entwerfen, planen, berechnen, schätzen, begutachten und überwachen Projekte“, sagt Bernhard Sommer, Vizepräsident der Wiener Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die Bandbreite reicht von Theater- und Museumsbauten, Restaurants, Schulen und Spitäler bis zu Wohn- und Bürobauten. „Eine besonderes Know-how erfordert der soziale Wohnbau, der mit seinen hohen Anforderungen bei gleichzeitig geringsten Mitteln eine besondere Herausforderung für die Planerschaft ist“, betont Sommer.
In Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber werden konkrete Projektdetails erarbeitet. „Wir zeichnen nicht nur die Pläne, sondern errechnen auch die Mengen und Massen, die zur Errichtung erforderlich sind“, schildert Sommer. Architekten verfügen über umfangreiche Baustoff- und Materialkenntnisse und wissen, wie diese gestalterisch eingesetzt werden können.

Sommer: "Im Mittelpunkt steht die kreative Umsetzung"

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Viele Arbeitsschritte sind organisatorischer Natur. Die Planer holen Anbote für den Auftraggeber ein und schließen Verträge mit den Firmen ab, die zur Herstellung von Bauausführungen beauftragt werden. Die Werkzeichnungen ausführender Firmen werden überprüft und freigegeben. Es werden Terminpläne erstellt und im Rahmen der örtlichen Bauausführung überwacht, dazu zählt die Kontrolle auf der Baustelle und die Koordination der Handwerker. Schließlich werden die Rechnungen der Professionisten überprüft. Die Grundrissplanung und die ökologische Konzeption hat das Ziel, dass künftige Bewohner ihr Haus oder ihre Wohnung optimal nutzen können und die Betriebskosten möglichst gering sind. „Im Mittelpunkt steht aber die kreative Umsetzung der Wünsche des Bauherren unter Berücksichtigung der bautechnischen Vorschriften“, betont Sommer.

Haftung für Mängel

In einem einfachen Vertrag werden die vereinbarten Leistungen detailliert geregelt. Das Honorar des Architekten ist gesetzlich nicht geregelt und hängt von der Höhe der Baukosten ab. „Architekten sind die Anwälte ihrer Auftraggeber im Bauprozess“, sagt Sommer. Sie nützen den Wettbewerb unter den Professionisten zugunsten des Auftraggebers. Dadurch bringt der Architekt sein Honorar im Idealfall wieder herein. Architekten haften für Mängel, die infolge von Planungsfehlern entstehen. Der Umfang der Haftung ergibt sich aus dem Vertrag.
Die Berufsbilder von Architekten und Baumeistern überschneiden sich. Beide planen, Architekten sind aber nicht ausführend tätig. www.arching.at