Wissen/Gesundheit

Black Henna: Viele Produkte zur Hautbemalung sind "nicht sicher"

In einer Schwerpunktaktion hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) importierte "Black Henna"-Produkte zur Hautbemalung überprüft. 34 Proben wurden untersucht, davon wurden 23 beanstandet. Eine Probe wurde als gesundheitsschädlich, elf Proben als "nicht sicher / bestimmungsgemäße Verwendbarkeit ist nicht gewährleistet" beurteilt.

Auffällig sei auch das häufige Bewerben von Produkten zur Haut- und Haarfärbung mit dem  Begriff "Henna", ohne dass dieser Stoff im Produkt eingesetzt wird oder nicht wesentlich zur  Färbung beiträgt. "Es wird mit diesem Begriff oftmals verschleiert, dass der Färbeprozess kein  natürlicher, sondern ein chemisch-synthetischer Prozess ist." Die Produkte zur Hautbemalung setzen laut AGES häufig Farbstoffe (Henna, Pikraminsäure, CI 20470, CI 15510 und CI 15620) oder Hilfsstoffe (z. B. Phenol) ein, die für diese Verwendung nicht  zugelassen sind und teilweise auch ein gesundheitliches Risiko darstellen können.

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Auch Henna selbst ist laut EU-Verordnung für die Bemalung der Haut nicht zulässig, sondern darf nur in Haarfärbemitteln oder in abzuspülenden Mitteln verwendet werden.

Die "Black Henna"-Produkte enthalten unter Umständen für diese Produktgruppe unerlaubte Substanzen bzw. Substanzen, die unter ungünstigen Bedingungen ein Risiko darstellen können. Problematisch sei dabei weiterhin der nicht ordnungsgemäße Einsatz von Farbvorstufen, insbesondere von P-Phenylendiaminen (PPD), heißt es in dem AGES-Bericht.

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Diese PPD beziehungsweise einige ihrer Reaktionsprodukte besitzen unter bestimmten Voraussetzungen ein stark allergieauslösendes und auch erbgut-schädigendes (genotoxisches) Potenzial. Durch Abwesenheit oder durch zu geringe Gehalte geeigneter Kupplerverbindungen kann sich dann der erbgutschädigende und für Allergien sensibilisierende Stoff "Bandrowskibase" bilden.

Genau das war bei dem als "gesundheitsschädlich" bewerteten Produkt der Fall: Es enthielt PPD ohne Kupplerverbindung: "Die Bildung der gesundheitsschädlichen Bandrowskibase ist die Folge."

Bei den anderen Produkten gab es u.a. folgende Beanstandungen:

  • sechs pflanzliche Haarfärbepulver waren aufgrund mikrobiologischer Mängel zu beanstanden
  • drei Proben enthielten ebenfalls PPD mit zu wenig Kupplerverbindung, eine war auch mikrobiologisch nicht in Ordnung und eine weitere enthielt zusätzlich eine unzulässige Bariumverbindung
  • bei einer Probe war der Grenzwert einer weiteren Substanz (p-Aminophenol) um das ca. 2,6-Fache überschritten, sie enthielt überdies eine unzulässige Bariumverbindung und ebenfalls zu wenig an einer Kupplerverbindung.
  • eine Probe zur Hautbemalung enthielt ca. 0,7 Prozent Phenol - damit wurde es als "hautätzend/hautreizend" und als nicht sicher beanstandet
  • sechs Proben enthielten für die Bemalung der Haut unzulässige Farbstoffe
  • zehn Proben ließen in irreführender Weise den Eindruck entstehen, dass die Haarfärbung durch den Naturstoff Henna erreicht wird. Henna war jedoch nicht nachweisbar oder die Färbung wurde überwiegend durch synthetische Farbstoffe erreicht

In Haarfärbemitteln ist PPD bis zu einer bestimmten Konzentration jedenfalls dann zulässig,  wenn die Grenzwerte unter oxidativen Bedingungen eingehalten werden und wenn weitere Stoffe (sogenannte "Kuppler") in ausreichender Menge enthalten sind, um eine Autoreaktion zur  Bandrowskibase zu verhindern, schreibt die AGES. Dadurch entsteht ein normalerweise unschädlicher Farbstoff im Haar. Pflanzliche Haarfärbemittel sind oft mikrobiologisch belastet, ohne dass keimreduzierende  Verfahren, wie z. B. die Zubereitung mit heißem Wasser, empfohlen werden.