Wissen/Gesundheit

AGES beanstandet etliche Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Sie sollen die schulischen Leistungen verbessern oder die Immunabwehr stärken: Spezielle Nahrungsergänzungsmittel für Kinder.  "Aufgrund der Marktbeobachtung in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass je nach Jahreszeit bestimmte Nahrungsergänzungsmittelkategorien verstärkt beworben werden", heißt es in einem neuen Bericht der AGES.

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Zwölf von 61 Proben wurden aus verschiedenen Gründen beanstandet - etwa, weil nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nicht den Bestimmungen entsprochen haben. Vier Proben wurden wegen Irreführung im Bezug auf krankheitsbezogene Angaben beanstandet. Wobei im Gegensatz zu den Ergebnissen vorangegangener Untersuchungen die in Apotheken gezogenen Produkte diesmal keinen Anlass zu Kritik gaben.

Verbotene Angaben

"Besonders beachtenswert ist, dass neun der ingesamt zwölf beanstandeten Proben von einem Hersteller stammten und in Drogeriemärkten gezogen wurden", heißt es in dem Bericht. Neben massiven formalen Kennzeichnungsmängeln wiesen diese Produkte - vor allen auf der produktbezogenen Internetseite - zahlreiche verbotene krankheitsbezogene Angaben, oder unzulässige, weil nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben auf.

Eine Probe mit dem Bestandteil "roter Sonnenhut" warb beim produktbezogenen Internetauftritt verbotenerweise mit der "Behandlung und Prävention von wiederkehrenden oberen Atemwegsinfekten".

Positiv war insgesamt, dass die Beanstandungsquote von 19,7 Prozent deutlich geringer als die üblicherweise bei Routineproben von Nahrungsergänzungsmitteln festgestellte Mängelquote von rund 35 Prozent war.

Da Schülerinnen und Schüler zu einer besonders schutzwürdigen Verbrauchergruppe zählen, müssen gesundheitsbezogene Angaben, die sich ausschließlich an diese Verbrauchergruppe richten, vor ihrer Verwendung auf europäischer Ebene zugelassen werden.

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