Zinshausbesitzer klagen gegen Richtwerte
Das seit 1994 gültige Richtwertsystem für Mietwohnungen ist laut Kaspar Erath verfassungswidrig. Der Obmann des Vereins der Wiener Gründerzeithäuser zieht daher nun mit Hilfe der Kanzlei Dorda-Brugger-Jordis vor den Verfassungsgerichtshof.
Denn das jetzige System benachteilige Zinshausbesitzer in Wien gegenüber anderen Bundesländern. Der Richtwert (Nettomiete ohne Zu- oder Abschläge, Betriebskosten und Mehrwertsteuer) beträgt in der Bundeshauptstadt 5,39 Euro je . Günstiger ist es nur noch im Burgenland (4,92 Euro), höher liegt er etwa in der Steiermark (7,44 Euro), am höchsten ist er in Vorarlberg (8,28 Euro).
1994 konnten die einzelnen Bundesländer die Höhe individuell festlegen. "Die Unterschiede sind sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen", sagt Erath. Die Richtwertmieten werden alle zwei Jahre wertangepasst, das nächste Mal im April 2016. Erhöht wird je nach durchschnittlicher Inflationsrate des Vorjahres. Betroffen sind ab 1994 abgeschlossene Altbaumietverträge. Zudem passt es laut Erath nicht, dass der höchstzulässige Mietzins in Althäusern mit dem Mietzins im geförderten Wohnbau synchronisiert ist.
Lagezuschlag
Weitere Stoßrichtung der Klage: Es gibt innerhalb Wiens Benachteiligungen beim Lagezuschlag (0,40 bis 7,99 Euro je ). So darf in Teilen der meisten Bezirke (ausgenommen sind der 1., 4., 6., 8., 13., 19.) kein Lagezuschlag verlangt werden. "Das stammt noch aus der Kaiserzeit. Es gibt heute dafür keine sachliche Begründung mehr", sagt Erath.Viele Entwicklungen der Stadt (wie die U-Bahn) blieben unberücksichtigt.
Nicht zuletzt wenden sich die Zinshausbesitzer gegen den pauschalierten Befristungsabschlag, der unabhängig von der Dauer der Befristung 25 Prozent beträgt.
Interessierte Zinshausbesitzer können sich der Beschwerde anschließen. Voraussetzung ist ein bereits beim Bezirksgericht anhängiges oder abgeschlossenes Streitverfahren.