Wirtschaft

Wie die EU Onlineriesen wie Amazon und Google regulieren will

Die EU-Mitgliedsländer und das Europäische Parlament haben sich auf den Digital Services Act (DSA) zur stärkeren Regulierung von Google, Amazon und Co. geeinigt. Das Gesetz über digitale Dienste geht auf einen Kommissionsvorschlag von 2020 zurück. Sobald es in Kraft tritt, müssen sich Online-Riesen in der Europäischen Union an mehr Auflagen halten. Aber auch für kleinere Internetplattformen gelten dann strengere Regeln.

Für wen das Gesetz gelten soll

Mit den verschärften Regeln will die EU besonders die sehr großen Onlinekonzerne stärker regulieren. Als sehr groß werden Unternehmen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU definiert. Das sind potenziell rund 20 Unternehmen, darunter Google mit dem Tochterkonzern Youtube, Meta mit Facebook und Instagram, Microsoft mit seinem sozialen Netzwerk LinkedIn, Amazon, Apple und Twitter.

Der DSA aktualisiert die derzeit geltenden Regeln der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Einige Regelungen sollen außer für Kleinunternehmen für alle Internetplattformen gelten.

Gegen Hass und Hetze im Netz

Das Gesetz soll Internetkonzerne dazu verpflichten, stärker gegen Hassnachrichten vorzugehen. Onlineplattformen sollen etwa Nutzerinnen und Nutzer sperren, die häufig illegale Inhalte wie Hassreden oder betrügerische Anzeigen verbreiten. Dies soll für eine Vielzahl von Plattformanbietern gelten, nicht nur für die allergrößten wie Instagram, Facebook und Youtube. Außerdem sollen die Plattformen "unverzüglich" illegale Inhalte löschen oder unzugänglich machen, sobald diese ihnen gemeldet wurden. Richtwert sind 24 Stunden.

Transparentere Datennutzung bei Werbung

Die Nutzerinnen und Nutzern sollen sehen können, mit welchen Einstellungen Werbung auf sie angepasst wird, und ebenso, wer die Anzeige finanziert. Besonders sensible Daten wie sexuelle Orientierung, politische Einstellung und Religionszugehörigkeit dürfen nicht für gezielte Werbung genutzt werden, außer der Nutzer oder die Nutzerin stimmt zu. Im Fall von Minderjährigen wird personalisierte Werbung vollständig verboten.

Große Plattformen müssen zum Beispiel auch gegen sogenannte Rache-Pornos ("revenge porn") vorgehen, also etwa wenn Ex-Partner im Internet Nacktbilder verbreiten. Das EU-Parlament hätte gerne auch kleinere Pornowebseiten, auf denen Nutzer selbst Videos hochladen können, dazu verpflichtet.

Mehr Informationen über Empfehlungsalgorithmen für Nutzer

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen Onlineplattformen die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungsalgorithmen veröffentlichen. Nutzerinnen und Nutzer sollen in den AGB erfahren, wie sie diese Parameter ändern können.

An den meist geheimen Empfehlungsalgorithmen gibt es immer wieder Kritik. Die ehemalige Facebook-Angestellte Frances Haugen etwa kritisierte, dass Facebook aus Profitinteresse bewusst Algorithmen einsetze, die polarisierende Inhalte fördern.

Wie die EU ihre Regeln durchsetzen will

Die sehr großen Digitalkonzerne sollen der EU-Kommission Zugang zu ihren Daten gewähren, damit sie die Einhaltung der Regeln beaufsichtigen kann. Bei den kleineren Internetfirmen soll eine zuständige Behörde mit Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen in dem jeweiligen EU-Land, in dem die Firma ihren Hauptsitz hat, die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Die Strafen könnten bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens betragen. Außerdem soll ein Zwangsgeld von fünf Prozent des Tagesumsatzes verhängt werden können, um einen Verstoß gegen den DSA zu beenden.

Was die EU sonst noch plant

Neben dem Gesetz über digitale Dienste hat die EU mit dem Marktkontrollgesetz weitere Regeln angestoßen. Mit dem Digital Markets Act (DMA) soll verhindert werden, dass die Onlineriesen ihre Marktmacht missbrauchen - also etwa, dass Microsoft und Apple nur bestimmte Anwendungen auf ihren Geräten zulassen. Für das Marktkontrollgesetz rechnet Digitalkommissarin Margrethe Vestager nach jüngsten Angaben mit einem Inkrafttreten im Oktober. Der DSA könnte 2023 kommen.