Weitere Corona-Hilfen ab Mittwoch beantragbar
Ab morgen, Mittwoch, sind weitere Coronahilfen für Firmen beantragbar. Es geht um den sogenannten Verlustersatz mit einer Höhe bis zu 3 Mio. Euro und den bis zu 50 Prozent hohen Dezember-Umsatzersatz. Den Umsatzersatz gibt es für jene Branchen, die weiter vom Lockdown betroffen sind wie Gastronomie und Hotellerie. Beide Stützungen sind via FinanzOnline zu beantragen und werden auf Basis von Steuerdaten ermittelt, teilten Finanz- und Tourismusministerium am Dienstag mit.
Beim Verlustersatz können Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent ihres Verlustes. Kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) können bis zu 90 Prozent ihres Verlustes aus dem Vergleichszeitraum lukrieren.
Hier muss die Antragstellung aber über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Firmen können dafür bis zu 1.000 Euro verlusterhöhend anrechnen. Der Verlust wird prognostiziert. Die Endabrechnung erfolgt sobald ausreichende Daten vorliegen. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss ist einmalig möglich, damit Betriebe die für sich beste Variante wählen können.
Beim Umsatzersatz für von der verlängerten Schließung im Dezember 2020 betroffene Betriebe wird die Hälfte ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat ersetzt. Ein Steuerberater ist für die Beantragung nicht nötig.
Mit den finalisierten Instrumenten des Dezember-Umsatzersatzes und des Verlustersatzes mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro haben wir ein nahtloses System an effektiven Hilfen geschaffen, die beide ab morgen beantragt werden können", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Für die Gastronomie und Hotellerie sind Umsatzersatz und Verlustersatz überlebenswichtig", sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). "Der Umsatzersatz ist eines der schnellsten und unbürokratischsten Hilfsinstrumente, meist ist das Geld innerhalb weniger Tage auf dem Konto der Betriebe.
Der Verlustersatz ist eine fixkostenabhängige Unterstützung und wurde früher als neuer Fixkostenersatz bzw. -zuschuss bezeichnet, was aber irreführend war. Die Fixkostenzuschüsse 1 und 2 mit einer Höhe bis 800.000 Euro für die Zeiträume Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss 1) und von Mitte September bis Juni 2021 (Fixkostenzuschuss 2) bleiben weiter bestehen.
"Wir helfen sowohl den behördlich geschlossenen Unternehmen als auch jenen, die aufgrund der aktuellen Situation mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben", so Köstinger und Blümel. "Viele Betriebe stoßen mit Fortdauer der Krise an die beihilfenrechtliche Obergrenze von 800.000 Euro. Auch unter diesem Aspekt ist der Verlustersatz eine wichtige Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert."