Wirtschaft

VW-Prozess: Richter will Schadenshöhe prüfen

Der Abgasskandal von Volkswagen wird als außergewöhnliches Mega-Verfahren in die österreichische Justizgeschichte eingehen. 16 Sammelklagen für 10.000 geschädigte Autobesitzer hat der Verein für Konsumenteninformation im September 2018 initiiert.

Auftakt

Doch erst gestern, Donnerstag, kam es in St. Pölten zum Prozessauftakt, weil in der Zwischenzeit die Höchstgerichte grundsätzliche Rechtsfragen klären mussten. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für Klagen gegen VW bestätigt und der deutsche Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass VW die betroffenen Autobesitzer arglistig getäuscht hat und haftet. Das heißt, die Geschädigten wurden von VW beim Autokauf in Sachen Abgasausstoß betrogen.

Im St. Pöltener Verfahren geht es nicht um Nebengeplänkel, sondern gleich ums Eingemachte. „Der Richter sagte, er will sich jetzt nicht mit Haftungsfragen beschäftigen, sondern er will, dass wir uns die Schadenshöhe anschauen“, sagt VKI-Chefjurist Thomas Hirmke zum KURIER. „Wir glauben, dass wir gute Karten haben, denn das Verfahren geht in die richtige Richtung.“

Überhöhter Preis

So geht der VKI davon aus, dass der Schaden (zum Zeitpunkt des Autokaufs) 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das heißt, die Käufer haben einen überhöhten Preis für ihr Auto bezahlt, weil man den erhöhen Abgasausstoß einpreisen hätte müssen.

„Es gibt Gutachten von Kfz-Sachverständigen in anderen Verfahren, in denen die Schadenhöhe auf einer Bandbreite zwischen 10 bis 30 Prozent liegt“, sagt Hirmke.

VW bestreitet Fehlverhalten

Im St. Pöltner Verfahren (702 Geschädigte, vier Millionen Euro Schaden) wird nun ein Sachverständiger bestellt werden, der die Schadenshöhe errechnen und bewerten muss. Indes bestreitet VW weiterhin jegliches Fehlverhalten und jeglichen Schaden. Der nächste Sammelklage-Prozess findet Anfang Oktober in Klagenfurt statt.