Wirtschaft

Versicherung für Schwarzfahrer: Es geht auch billiger

Versichern beruhigt. Vor allem Schwarzfahrer in Schweden und Norwegen. In beiden Ländern wird eine Versicherung angeboten, die Schwarzfahrern die Strafen ersetzt, wenn sie erwischt werden. Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu zahlen sei nämlich so ähnlich wie "für die Benutzung des Gehsteigs eine Abgabe zu entrichten", lautet die Botschaft der Schwarzfahrer-Organisation planka.nu.

In Österreich wird derzeit kein vergleichbares Produkt angeboten. "Vorsatzdelikte können nicht versichert werden", verweist Christian Eltner, Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes der Versicherungen Österreichs (VVO), auf die Gesetzeslage.

11 Euro pro Monat

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Die Schwarzfahrer-Versicherungen in Skandinavien sind daher als Interessengemeinschaften organisiert. Die 500 Mitglieder vonplanka.nuzahlen etwas mehr als 11 Euro pro Monat in die gemeinsame Kasse ein. Das ist billiger als eine Monatskarte. Solange die Ausgaben für die Strafen unter monatlich 5500 Euro bleiben, dürfen sich die Mitglieder über Versicherungsschutz freuen.

Alle Verkehrsbetriebe versuchen daher, die Strafen hoch anzusetzen und möglichst viele Kontrollen durchzuführen, damit Schwarzfahrer-Gemeinschaften rote Zahlen schreiben. Das gilt auch für die Wiener Linien. Bisher sind alle Versuche gescheitert, derartige Geschäftsmodelle in Österreich zu etablieren. Die Ausgaben für die Strafen waren höher als die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge. Laut Dominik Gries, Pressesprecher der Wiener Linien, wurden 2013 in Wien für fast 139.000 Schwarzfahrten Geldstrafen verlangt. Das ergab Einnahmen von fast 14 Millionen Euro. Die "Mehrgebühr" für das "Erschleichen einer Leistung" beträgt in Wien 103 Euro. Das sind fast 29 Prozent des Preises einer Jahreskarte von 365 Euro.

Crazy-Card verboten

Eine klassische Versicherung gegen Strafen wurde 2004 vom Vorarlberger Geschäftsmann und damaligen FPÖ-Mandatar Walter Gau angeboten. Es ging dabei um Versicherungsschutz gegen Strafmandate wegen Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Produkt wurde als "Supergau-Crazy-Card" angeboten. Das konnte die Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht akzeptieren. Verkauf und Vertrieb der "Supergau-Crazy-Card" wurden prompt untersagt.