Wirtschaft

Verkäuferin sollte Urlaubs-Vertretung selbst bezahlen

Eine arbeitsrechtliche Absurdität hat sich in Kärnten zugetragen. Laut ORF wollte der Arbeitgeber eine geringfügig beschäftigte Modeverkäuferin dazu zwingen, ihre Urlaubsvertretung selbst zu suchen und zu bezahlen. Sie fand keinen Ersatz, also wurde ihr Urlaub gestrichen.

Als "vollkommen unzulässig" bezeichnet die Arbeiterkammer den Fall. Richard Wohlgemuth, Leiter der Rechtsabteilung in der AK Kärnten, betont, dass auch geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf fünf Wochen bezahlten Urlaub im Jahr haben, ebenso wie etwa auf Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Es sei aber bekannt, dass so mancher Arbeitgeber seinen "Geringfügigen" einredet, es wäre nicht so. Auf keinen Fall seien Angestellte dazu verpflichtet, ihre Urlaubsvertretung zu organisieren oder gar selbst zu bezahlen.

Die Arbeiterkammer rät allen Betroffenen, bei Fragen die AK-Juristen zu kontaktieren.