Ungarn verabschiedet Banken-Gesetze
Gestern, Dienstag, hat das ungarische Parlament zwei Gesetze verabschiedet, die das Kreditgeschäft und die Bilanzen der Banken wesentlich beeinflussen. Einerseits wurde der Antrag über die Konvertierung der Devisendarlehen gebilligt. Dementsprechend können im Frühjahr 2015 die in Euro, Yen und Schweizer Frank geführten Hypothekendarlehen in Forint gewechselt werden. Dies bezieht sich neben der Kapitalschuld und den Zinsen auch auf zusätzliche Kosten und Gebühren. Als Wechselkurs gilt entweder der Durchschnittwert des Devisenkurses zwischen 16. Juni und 7. November oder der offizielle Kurs vom 7. November – je nachdem, welcher für den Kunden günstiger ist. Die Forint-Zinsen werden zum Budapester Zwischenbankenzins gebunden, können sich also weiterhin ändern.
Die Konvertierung wird gleichzeitig mit der Rückerstattung von überhöhten Zinsen und Gebühren stattfinden. Dies ergibt insgesamt eine durchschnittliche Senkung der Tilgungsraten um 25 bis 30 Prozent. Die Neuregelegung kann etwa 400.000 Kreditnehmer betreffen. Es besteht unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Devisendarlehen zu behalten – wenn z.B. der Darlehensvertrag bis Ende 2020 abläuft, oder der Kunde Einkommen regelmäßig in der betroffenen Devise hat. Wirtschaftsminister Mihály Varga geht jedoch davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Devisendarlehen in Forint konvertiert wird. Denn die Mehrheit der Kreditnehmer kann die Raten kaum noch tilgen, da sich die Kurse der Fremdwährungen in den vergangenen Jahren äußerst ungünstig entwickelt haben.
Die im Land tätigen Banken müssen nun die Last daraus tragen. So fiel aus dem Ungarngeschäft in der Erste-Konzernbilanz in den ersten neun Monaten ein Nettoverlust von 370Millionen Euro an, bei der Raiffeisen Bank International waren es 272 Millionen, bei der Bank Austria gab es Sonderkosten von 107 Millionen (unterm Strich blieb aber ein Gewinn von 12 Millionen). Die BayernLB zog sich überhaupt aus dem Land zurück.