Über 100 Prozent Preisunterschied bei Rechtsschutzversicherungen
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich haben zwölf Angebote für Rechtsschutzversicherungen geprüft und im Bereich Kfz- und Privat-Rechtsschutz einen Prämienunterschied von über 100 Prozent festgestellt. Die Interessenvertretung empfiehlt, auf die jeweiligen Leistungen zu achten. Einen "Komplettschutz", der alle Risken abdeckt "gibt es nicht", hieß es in einer Presseaussendung am Donnerstag.
Eine Rechtsschutzversicherung soll Konsumentinnen und Konsumenten gegen das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens im Streitfall absichern. Die Arbeiterkammer hat sich unter den Angeboten beispielhaft die Jahresprämien für eine Familie mit einem vorgegebenen umfangreichen Kfz- und Privat-Rechtsschutz angesehen. Sie lagen zwischen 233 und 484 Euro.
Der Tipp der Konsumentenschützer: Das Gesamtpaket muss bezüglich Versicherungssumme, einzelnen Bausteinen und Zusatzdeckungen stimmen. Beim Produktvergleich lagen die Versicherungssummen zwischen 140.000 und 400.000 Euro. Eine Erhöhung ist meist gegen einen geringeren Prämienaufschlag möglich. Zwei Versicherungen bieten sogar die unlimitierte Kostenübernahme an - jedoch mit Ausnahmen.
Bei den Bausteinen erscheint den AK-Experten der Kfz-Rechtsschutz jedenfalls sinnvoll, weil in diesem Bereich die häufigsten Rechtsschutz-Schadensfälle auftreten und das Kostenrisiko besonders hoch sein kann. Beim Privat-Rechtsschutz gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bausteine wie etwa Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtschutz, Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Versicherungsvertragsstreitigkeiten, Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Grundstückeigentum und Miete oder Erb- und Familienrechtssachen. Dazu werden es noch alle möglichen Zusatzdeckungen angeboten, die sowohl im Umfang als auch in den Deckungssummen sehr stark variieren, beispielsweise Rechtsschutz gegen Stalking beziehungsweise Mobbing oder Internet-Rechtsschutz.
Risiken abwägen
Vor Abschluss der Versicherung sollten Interessenten zunächst klären, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, die sie abdecken möchten. So können Fälle ausgeschieden werden, die gar nicht eintreten können: Wer nie fremde Fahrzeuge lenkt, braucht auch keine Lenker-Rechtsschutzversicherung.
Andere Risiken wiederum könnten schon anderweitig abgedeckt sein, beispielsweise sind Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz inklusive Streitigkeiten ums Pflegegeld oder ums Arbeitslosengeld durch die AK-Mitgliedschaft abgedeckt.
Keine Versicherung decke entgegen mancher Produktbezeichnungen alle Risiken ab, machen die Konsumentenschützer aufmerksam. Die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten rund um den Hausbau samt Planung und Finanzierung sind oft vom Versicherungsschutz ausgenommen, ein genereller Ausschluss gilt auch für Ehescheidungen. In neueren Verträgen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt sind meist auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Falschberatung bei der Geldanlage.