Wirtschaft

Tiefer Einblick der US-Steuerbehörde

Bei Steuerhinterziehung kennen die US-Börden kein Pardon. Deshalb wurde vor sechs Jahren das Außensteuergesetz Foreign Account Tax Comliance Act (Fatca) eingeführt. Es soll verhindern, dass reiche US-Staatsbürger und US-Firmen, sogenannte "Fat Cats", unversteuertes Kapital ins Ausland verschaffen. Da auch die Supermacht USA keine Gesetzgebungskompetenz im Ausland hat, wurden mit diversen Ländern, darunter mit Österreich, bilaterale Fatca-Abkommen geschlossen.

So übermittelt Österreich der US-Steuerbehörde IRS Informationen über Konten, die US-Bürger und US-Unternehmen bei Banken in Österreich unterhalten. Zugleich müssen sich heimische Banken auf der Fatca-Website der US-Steuerbehörde registrieren. Denn: Wenn ein Kreditinstitut nicht kooperiert, zieht der amerikanische Fiskus pauschal 30 Prozent Quellensteuer von Zahlungen und Kapitalerträgen ab, die aus den USA zum Beispiel nach Österreich fließen. Dass die USA Steuerhinterziehungen ihrer eigenen Staatsbürger bekämpfen, ist eine Seite der Medaille. Die zweite Seite erinnert eher an "Big Brother".

Der Wiener Steuerberater Manfred Biegler fiel aus allen Wolken, als er von der Bank Austria per eMail aufgefordert wurde, für einen seiner Klienten, ein österreichisches Immobilienunternehmen, ein acht Seiten starkes Formular der US-Steuerbehörde IRS auszufüllen. Das Formular heißt W-8BEN-E und liegt dem KURIER vor. Bieglers Klient, eine GmbH, hatte zuvor ein neues Konto bei der Bank Austria eröffnet.

Inländische Tätigkeit

"Das Unternehmen meines Klienten tätigt keine Geschäfte mit und in den USA, hat keine US-Gesellschafter, außerdem keine Einkünfte aus den USA und kein Kapital in den USA veranlagt", sagt Biegler zum KURIER. "Ich verweigere für alle Klienten das Ausfüllen dieser Formulare, wenn es keine Anknüpfungspunkte mit den USA gibt." Biegler vertritt weitere inländische Unternehmen, die bei anderen Banken mit demselben Problem konfrontiert sind.

Nur Gesetz ausgeführt

Indes teilte die Bank Austria dem Steuerberater mit, dass es nur Unternehmen betreffe, die mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus Veranlagungen erzielen. Die US-Finanzbehörde wolle nur wissen, so eine Bank-Mitarbeiterin, ob bei diesem Unternehmen "US-Eigentümer Anteile halten". "In diesem Fall würde sich die US-Behörde für die Besteuerung der anteiligen Gewinne interessieren", heißt es in einem weiteren eMail der Bank. "Für den Fall, dass wir das Formular nicht bekommen, dürfen keine Neugeschäfte eröffnet werden." Des Weiteren gelte der Kunde als "nicht einwilligend". Die Konsequenz: Die Bank übermittelt laut eigenen Angaben "die Kontostände in einer Poolmeldung (Anmerkung der Redaktion: Sammelmeldung) den US-Finanzbehörden". Laut Fatca-Abkommen könnte die Bank, wenn keinen Meldung erfolgt, auch verpflichtet werden, "das Konto sofort zu schließen".

"Anonyme Meldung"

Die Bank Austria legt Wert auf die Feststellung, dass sie nur Gesetze befolge. "Bei veranlagenden Unternehmen sind österreichische Banken aufgrund des zwischenstaatlichen Vertrags der Republik Österreich und den USA verpflichtet, zweifelsfrei festzustellen, ob ein Bezug zur USA vorliegt", teilte die Bank Austria auf Anfrage dem KURIER mit. "Durch das Ausfüllen eines gesetzlich dafür vorgesehen Formulars wird diese Feststellung erbracht. Wird das Formular nicht vorgelegt und ist ein US-Bezug nicht auszuschließen, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, eine - wohlgemerkt - anonyme Meldung an die US-Steuerbehörden zu machen." Nachsatz: "Diese können nur im Wege eines Auskunftsersuchens an das österreichische Finanzministerium weitere Daten anfordern. Diese werden dann vom Finanzministerium bei den Banken erhoben." Steuerberater Biegler sagt dazu: "Das ist nichts anderes als eine flächendeckende Umkehr der Beweislast."